Idee der Vier-Tage-Woche für Praxen nimmt Form an
Einige Ärzteverbände haben sich der Forderung des Virchow-Bundes nach einer generellen Vier-Tage-Woche für Praxen angeschlossen. Was könnte das für Sie als MFA bedeuten?
Der Virchowbund, der die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen vertritt, hat vor wenigen Tagen mit einem Vorstoß für Diskussionen gesorgt: Praxen sollen an einem Tag in der Woche vollständig geschlossen bleiben, damit Ärzte und Ärztinnen Zeit haben, sich um andere Aufgaben zu kümmern, etwa die steigende Bürokratie und Fortbildungen. Hintergrund ist das budgetierte Finanzierungssystem, was den steigenden Kosten nicht gerecht werde. Anders gesagt: Die zusätzlichen Arbeitsstunden würden zwar weitere Kosten verursachen, aber auf der anderen Seite nicht genug Einnahmen generieren, um diese zu decken.
Auch die Berufsgruppe der MFA wird als Argument für die Vier-Tage-Woche angeführt. Denn der Fachkräftemangel ist groß, und viele Branchenexperten und -expertinnen hoffen, dass reduzierte Arbeitszeiten den Beruf für Nachwuchskräfte attraktiver machen könnten. Zahlreiche weitere Ärzteverbände haben sich der Forderung nun angeschlossen. Wie könnte solch ein Arbeitsmodell für Sie als MFA aussehen?
Mehr Freizeit für MFA
Aktuell offen ist die Frage, was eine Vier-Tage-Woche konkret bedeuten würde. Der Verband medizinischer Fachberufe hat sich bereits geäußert und den Virchowbund aufgefordert, tarifliche Vereinbarungen zu treffen, nämlich: die Vier-Tage-Woche für MFA bei vollem Lohnausgleich. Faktisch käme das also einer deutlichen Lohnerhöhung gleich, weil die Arbeitszeit geringer wäre.
Hand in Hand geht damit die Forderung, dass Ärzte und Ärztinnen diesen „Bürokratietag“ nur für sich selbst nutzen sollten, ohne MFA für Assistenzaufgaben heranzuziehen. Ob damit eine Arbeitsverdichtung an den übrigen Tagen einhergehen könnte, ist unklar. Denn faktisch würde die Zahl der Patienten und Patientinnen sinken, also auch die Arbeitslast für die MFA.
Ob es zu Gehaltseinbußen käme, hängt dementsprechend davon ab, ob sich die Ärzteverbände mit dem Verband medizinischer Fachberufe auf einen vollen Lohnausgleich einigen können.