Höhere Notdienstpauschale für Apotheken
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Höhere Notdienstpauschale für Apotheken

Die Apotheken erhalten im vierten Quartal 2024 mehr Geld für die geleisteten Notdienste. Das hat der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mitgeteilt, der für die Ausschüttung zuständig ist.

Als neue Pauschale wird den Apotheken fürs vierte Quartal 483,14 Euro für jeden Vollnotdienst ausbezahlt, der von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr getätigt wurde. Die Summe ist demnach um 3,68 Prozent gestiegen im Vergleich zum dritten Quartal – da lag sie bei 465,98 Euro. Der Deutsche Apothekerverband hat diese Erhöhung festgesetzt, um die wachsenden Anforderungen an die Notdienste zu berücksichtigen.

Mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben

Im vierten Quartal haben insgesamt 17.033 Apotheken 88.061 Notdienste erbracht, was nur leicht unter der Quote des Vorquartals liegt (88.089 Notdienste). Während dieser Zeit wurden 202.747.094 Rx-Packungen abgesetzt. Das entspricht einem Anstieg von 3,47 Prozent gegenüber dem dritten Quartal und 2,14 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Pro abgegebener Rx-Packung erheben Apotheken einen Fixzuschlag von 21 Cent, den sie an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) abführen

Der NNF ist für die Verwaltung und Ausschüttung dieser Beträge zuständig und überweist die Gelder direkt an die Apotheken. Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide in einzelnen E-Mails, während andere die Unterlagen gebündelt per Post erhalten. 

Die gestiegene Notdienstpauschale spiegelt die zunehmende Bedeutung der Notdienste wider und soll die Apotheken für ihre kontinuierlichen Anstrengungen entlohnen. Der NNF spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der Apotheken, indem er einerseits die finanziellen Aspekte verwaltet und andererseits die technische Infrastruktur für pharmazeutische Dienstleistungen bereitstellt.

Infos für PTA und PKA

Die Pauschale hat keinen direkten Einfluss auf die Bezahlung von PTA und PKA, wenn diese bei Notdiensten als Assistenz anwesend sind. Die Vergütung für Sonderschichten legt der Tarifvertrag fest. Es besteht jedoch die Möglichkeit, unabhängig davon mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin höhere Beträge auszuhandeln. Dafür könnte die bessere Notdienstpauschale als Argument dienen.

Höhere Notdienstpauschale für Apotheken

Hier finden Sie Infos zum aktuellen Tarifvertrag für Beschäftigte in Apotheken.

Apotheken: Tarifvertrag und Gehalt
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.