Gesundheits-Apps: Tipps zum richtigen Umgang für Ihre Patient:innen
Immer Menschen nutzen Bewegungsapps & Co. Nutzen und Datenverwendung sind oft fraglich. Mit diesen Tipps helfen Sie Ihren Patient:innen als MFA bei der Wahl der richtigen Gesundheits-App.
Nach aktuellen Zahlen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt es derzeit etwa 284.000 Gesundheits-Apps zum Download. Angesichts des Booms mahnt der TÜV-Verband zur Vorsicht. Denn die Gesundheitsapps dürften nicht mit den geprüften Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) verwechselt werden, die Patientinnen und Patienten auch bei Ihnen in der Praxis auf Rezept bekommen können.
Nutzen oft nicht belegt, Datenverwendung fraglich
Auch die Verbrauchschutzzentralen warnen, dass der Nutzen der meisten Gesundheitsapps nicht wissenschaftlich untersucht ist. Im ungünstigen Fall können sie Schaden anrichten, zum Beispiel durch falsche Messungen und Diagnosen. Zudem ist oft unklar, ob und wie Personendaten genutzt werden.
Tipps für den richtigen Umgang für Ihre Patient:innen
Der TÜV-Verband gibt folgende Ratschläge für den richtigen Umgang mit Apps, die nicht durch Ärztin oder Arzt verordnet wurden. Geben Sie diese als MFA bei Bedarf an Ihre Patientinnen und Patienten weiter:
Wer eine Gesundheits-App nutzen möchte, sollte sich diese immer kritisch anschauen und bewerten, ob die gelieferten Informationen nachvollziehbar und verlässlich sind.
Vor dem Download gilt es, einen Blick in die Datenschutzinformationen im App-Store zu werfen. Prüfsiegel, zum Beispiel vom TÜV, weisen auf Datensicherheit hin.
Für Nutzende empfiehlt es sich, die Beschreibung zur App vorher sorgfältig durchzulesen und den Anbieter zu recherchieren. Vertrauenswürdige Anbieter stellen transparente Informationen zu App und Expertise bereit.
Zudem sollte geprüft werden, ob eine Gesundheits-App ein Medizinprodukt ist. Falls zutreffend, macht der Hersteller dazu Angaben in Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung.
Patient:innen können auch im sogenannten DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nachschauen, ob die betreffende App dort aufgeführt ist. Falls ja, bekommen sie diese sogar auf Rezept.
Wer sich unsicher ist oder spezielle Gesundheitsfragen hat, der sollte sich im Zweifelsfall immer an Sie als MFA oder die Praxisleitung wenden. Sie können helfen oder gegebenenfalls passende Expertinnen empfehlen.
Tipps für Ihre Patientinnen und Patienten: Es ist grundsätzlich gut, wenn man sich mittels Fitnesstracker, Ernährungs- oder Bewegungsapps fit halten möchte. Vor der Nutzung sollten sie sich die betreffende App jedoch genau anschauen und sich gegebenenfalls beraten lassen.