Gesetz zum Pflegestudium kommt
Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf zur Pflegeausbildung an Hochschulen zugestimmt. Es soll den Pflegeberuf attraktiver gestalten, damit sich die Zahl der Studierenden erhöht.
Das neue Gesetz bezieht sich vor allem auf zwei Bereiche: Einerseits hat es zum Ziel, die hochschulische Pflegeausbildung zu stärken. Andererseits enthält es Passagen, die ausgearbeitet wurden, um die Zuwanderung ausländischer Pflegefachkräfte zu erleichtern.
Das sind die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes
- Studierende im Bereich der Pflege erhalten künftig eine „angemessene Vergütung“. Zur Höhe ist noch nichts bekannt. Das Bundesgesundheitsministerium will damit sicherstellen, dass sich die Studierenden auf die fachlichen Inhalte konzentrieren können und nicht parallel ihren Lebensunterhalt finanzieren müssen. Für die aktuellen Studierenden werden Übergangsregelungen geschaffen. Die Vergütung stellt möglicherweise auch einen Anreiz für ältere Interessierte dar.
- Gleichzeitig wird die Pflegeausbildung an Hochschulen zum dualen Studium umgebaut. Dazu gehört ein Ausbildungsvertrag mit einem entsprechenden Träger. Für die Finanzierung des praktischen Teils der Ausbildung ist ein Ausgleichsfonds vorgesehen, in den Bund, Länder, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen.
- Das Gesetz befasst sich zudem in einem groben Rahmen mit den Inhalten des künftigen Pflegestudiums: Die Themen Digitalisierung und Gendermedizin sollen stärkere Berücksichtigung finden. Parallel werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung angepasst. Auch hier spielt das Stichwort „Digitalisierung“ eine große Rolle.
In dem Gesetz sind zudem Ankündigungen enthalten, die sich auf die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte beziehen. Die Pläne sehen vor, den Umfang der erforderlichen Unterlagen zu reduzieren und die Form zu vereinfachen. Details hat das Bundesgesundheitsministerium noch nicht vorgestellt. Gleichzeitig schafft der Gesetzgeber die Möglichkeit, eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. Beide Varianten gelten als Ersatz für eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung.
Quellen:
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