Für Menschen mit Demenz: Infos zur Patientenverfügung

Für Menschen mit Demenz: Infos zur Patientenverfügung

Eine neue Broschüre erklärt das Thema Patientenverfügung in leichter Sprache. Das bayerische Gesundheitsministerium hat sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen entwickeln lassen.

Die meisten Menschen möchten auch die Entscheidungen am Lebensende selbst treffen. Leider ist das nicht immer möglich. Eine Patientenverfügung dient dann als ein wichtiges Vorsorgedokument. Darin legt eine Person ihren Willen beispielsweise zu bestimmten medizinischen Maßnahmen fest. Was aber tun, wenn es zu einer Demenzerkrankung kommt, ohne dass eine Patientenverfügung vorliegt?  

In dieser Situation sind Fachleute gefragt. Pflegefachkräfte sammeln beispielsweise Informationen von Arztpraxen und Angehörigen ein, um den Willen der Betroffenen besser einschätzen zu können. Eine neue Broschüre kann dabei helfen: „Was ist eine Patienten-Verfügung? Infos in leichter Sprache“. 

Die Inhalte der Broschüre 

In der Broschüre sind die wichtigsten Fragen aufgeführt und sehr verständlich beantwortet, zum Beispiel: 

  • Wann gilt eine Patienten-Verfügung?
  • Wer kann eine Patienten-Verfügung machen?
  • Was soll in der Patienten-Verfügung stehen? 

Zudem haben die Autoren und Autorinnen die Unterschiede zur Betreuungsverfügung und zur Vorsorgevollmacht aufgeschlüsselt. 

Tipps für MFA, PTA/PKA und Pflegefachkräfte 

In Deutschland leben derzeit etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Fachleute schätzen, dass ihre Zahl in den kommenden Jahren noch deutlich steigt, da die geburtenstarken Jahrgänge jetzt das Rentenalter erreichen und der größte Teil der Demenz-Formen bei älteren Menschen auftritt. 

Umso wichtiger ist es, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen das Thema Vorsorge beziehungsweise Patientenverfügung einfühlsam ansprechen und auf die Broschüre verweisen. Sie eignet sich gut für Betroffene mit einer beginnenden Demenz. Die Wünsche der Erkrankten rechtzeitig zu erfassen, entlastet Sie als Mitarbeitende im Gesundheitssystem sowie die Angehörigen. 

Für Menschen mit Demenz: Infos zur Patientenverfügung