Erweiterte Kompetenzen für PTA im Apothekenalltag
Seit dem 01.01.2023 dürfen besonders erfahrene PTA im Apothekenalltag erweiterte Kompetenzen ‒ z. B. die Erlaubnis zum Abzeichnen von Prüfprotokollen ‒ schriftlich oder elektronisch vom Apothekenleiter übertragen bekommen.
Dazu muss die PTA die staatliche Prüfung mindestens mit dem Gesamtergebnis „gut“ bestanden haben, seit mindestens einem Jahr in dieser Apotheke beschäftigt sein, insgesamt mindestens eine dreijährige Berufstätigkeit in Apotheken als PTA vorweisen können und ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer besitzen. Wenn die staatliche Prüfung nicht mindestens mit dem Gesamtergebnis „gut“ bestanden wurde, verlängert sich die erforderliche Berufserfahrung stattdessen um zwei Jahre. Teilzeitbeschäftigungen werden im tatsächlichen Umfang berücksichtigt.
Beachten Sie: Nicht verzichtet werden darf auf die Beaufsichtigung bei der Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung sowie bei der Abgabe von Betäubungsmitteln, Arzneimitteln auf T-Rezepten und importierten Arzneimitteln nach § 73 Arzneimittelgesetz (AMG). Auch eine Vertretung der Apothekenleitung ist ausgeschlossen.