eRezept: Künftig auch bei privaten Krankenversicherern
Schrittweise wird die Möglichkeit zum eRezept jetzt auch für privat Versicherte angeboten. Die technischen Voraussetzungen sehen anders aus, weil es keine elektronische Gesundheitskarte gibt.
Die privaten Krankenversicherer (PKV) haben angekündigt, ihren Mitgliedern schnell einen Zugang zum elektronische Rezept (eRezept) zu verschaffen. Die Voraussetzungen seien bereits vorhanden: eine lebenslange Krankenversichertennummer sowie ein spezielles Verfahren, mit dem eine digitale Authentifizierung der Kunden und Kundinnen erfolgt. Beides wird künftig fürs eRezept sowie für weitere digitale Anwendungen benötigt. Grundlage ist ein Online-Check-in, über den privat Versicherte ihre Krankenversichertennummer sowie weitere Stammdaten an Arztpraxen übermitteln können.
So funktioniert das eRezept über die PKV
Praktisch funktioniert das folgendermaßen: Die Versicherten benötigen eine App ihrer Krankenversicherung. In der Arztpraxis erhalten sie dann einen QR-Code, den sie einscannen. Dieser enthält die KIM-Adresse der Praxis (KIM = Kommunikation im Medizinwesen). Im nächsten Schritt stimmen die Versicherten der Datenübertragung zu und Sie als MFA können die Informationen in das Praxissystem übernehmen. Die Struktur soll die gleiche sein wie bei den Stammdaten der gesetzlich Versicherten.
Stellen Arzt oder Ärztin ein eRezept aus, wird dieses automatisch an die gematik übermittelt und steht somit auch in der App auf dem Smartphone der Patienten und Patientinnen zur Verfügung. Diese können die elektronische Verordnung nun über die App an eine Apotheke vor Ort oder an eine Online-Apotheke weiterleiten. Sobald das Präparat ausgehändigt wurde, erhalten sie einen digitalen Beleg, ebenfalls über die App, den sie bei der Krankenversicherung einreichen.
Das technische System hat bereits einen Praxistest bestanden, der über die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) abgewickelt wurde. Versicherte haben den Online-Check-in durchgeführt, sich ein eRezept ausstellen lassen, dieses in einer Apotheke eingelöst und anschließend die Kostenerstattung bei der APKV beantragt.
Jetzt sind die Verwaltungen der privaten Krankenversicherer gefragt. Ihre Aufgabe ist es, die Versichertennummern und weitere Informationen so schnell wie möglich an ihre Mitglieder zu verteilen.
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