eRezept: Die Apotheken können Rezepte bundesweit einlösen
Der neue Einlöseweg für das elektronische Rezept (eRezept) funktioniert: Bundesweit können Apotheke ab sofort Daten verarbeiten, die über die elektronische Gesundheitskarte übermittelt werden.
Die Umsetzung des eRezept könnte jetzt schnell in der Praxis ankommen. Denn der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat eine gute Nachricht: Die technischen Voraussetzungen sind geschaffen, damit Apotheken elektronische Gesundheitskarten (EGK) einlesen und von dort eRezepts abrufen können – und zwar bundesweit.
So funktioniert das eRezept auf der EGK
In der Arztpraxis ändert sich nicht viel. Der Arzt oder die Ärztin stellt die Verordnung aus und unterschreibt sie am Computer mit seinem elektronischen Heilberufsausweis. Damit ist sie automatisch im System hinterlegt und die Daten werden an die Telematikinfrastruktur (TI) weitergeleitet. Mehr Informationen zum Ablauf finden Sie hier. Dabei gilt das eRezept derzeit nur für verschreibungspflichtige Medikamente. Beispielsweise Hilfsmittel könnten darüber aktuell noch nicht verordnet werden.
Zusätzliche Aufgaben für die MFA, wie zuvor das Ausdrucken des Rezeptes, entfallen. Das Team sollte die Patienten und Patientinnen aber über die Vorgehensweise aufklären: Sie gehen mit ihrer Versichertenkarte in die Apotheke, wo jetzt entsprechende Kartenlesegeräte zur Verfügung stehen. Die Mitarbeitenden in der Apotheke können das Rezept also abrufen und die Medikamente aushändigen.
Als Nachweis dient lediglich die EGK. Ein PIN oder eine Unterschrift vor Ort sind nicht nötig. Auch Angehörige können daher, wie zuvor bei Papierrezepten, die Verordnung einlösen.
Wichtig: Das Rezept wird nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Die Karte funktioniert wie ein Schlüssel für die TI. Das Apothekenteam sieht daher die Daten der EGK nicht, sondern es werden lediglich noch nicht eingelöste Rezepte angezeigt. Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen, die viele verschiedene Präparate erhalten, womöglich von unterschiedlichen Ärzten und Ärztinnen, hat das einen weiteren Vorteil: Sie vergessen nicht so leicht, ein Rezept einzulösen – ein Papierrezept kann durchaus mal in einer Tasche liegen bleiben, das eRezept bleibt auf der EGK sichtbar.
Weitere Optionen für das eRezept
Weiterhin ist es möglich, das eRezept über eine spezielle App einzulösen, die sich Patienten und Patientinnen zunächst auf ihrem Smartphone installieren müssen. Als dritter Weg dient ein Ausdruck des entsprechenden QR-Codes. Diese Möglichkeit verursacht in der Arztpraxis jedoch Mehraufwand.
Schulungsangebot der gematik für das gesamte Praxisteam
Laut der gematik ist die Zahl der eRezepte in den vergangenen Wochen deutlich nach oben gegangen. Über die EGK können sie erst seit Juli eingelöst werden. Schulungsangebote sollen das Umsetzungstempo weiter erhöhen: Die gematik hat zusammen mit mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen eine Veranstaltung für den 20. September organisiert. Mehrere Hersteller demonstrieren, wie das eRezept jeweils mit ihrer Software funktioniert. Los geht es um 17.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos und virtuell möglich.
Einführung des E-Rezeptes für Hilfsmittel wird um ein Jahr auf den 1. Juli 2027 verschoben
Das E-Rezept für Hilfsmittelleistungserbringer soll erst zum 1. Juli 2027 verpflichtend eingeführt werden. Dies geht aus dem Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz DigiG) hervor.
Das Gesetz ist vom Bundeskabinett am 30. August 2023 beschlossen worden und ist über diesen Link abrufbar. Es soll frühestens im Februar in Kraft treten.
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Quellen:
Wir haben Ihnen Hintergrundinformationen zum eRezept und zur elektronischen Patientenakte zusammengestellt.
ePa und eRezept