eRezept: Ab 1. Januar 2024 verpflichtend?
Der Entwurf zum neuen Digitalgesetz liegt vor. Ein Punkt ist das eRezept. Der aktuelle Plan sieht vor, dass es zu Beginn des neuen Jahres verpflichtend sein soll.
Das eRezept ist ein komplexes Thema. Der Zeitplan wurde bereits mehrfach aufgrund von technischen Schwierigkeiten angepasst. Der schrittweise Roll-out war Ende vergangenen Jahres schließlich ausgesetzt worden, da es noch keine sichere elektronische Möglichkeit zur Datenübertragung gab. Die technischen Hürden für die vorgesehene Smartphone-App waren zu hoch und ihre Verbreitung daher zu gering.
Seit dem 1. Juli steht für die Datenübertragung eine neue Möglichkeit zur Verfügung: die elektronische Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse. Das setzt zunächst voraus, dass auch die Apotheken mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet sind. Bis Ende Juli soll das bei voraussichtlich 90 Prozent der Apotheken der Fall sein. Jetzt macht das Bundesgesundheitsministerium einen neuen Vorstoß für einen verbindlichen Zeitplan.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen appellieren an ihre Mitglieder, sich auf die verbindliche Einführung des eRezepts einzustellen und sich dafür gegebenenfalls mit ihrem Software-Anbieter in Verbindung zu setzen.
Weitere Vorschläge zur Digitalisierung
Zwei weitere wichtige Punkte des Gesetzesentwurfs überraschen nicht: Zum 1. Januar 2025 wird, wie geplant, die elektronische Patientenakte mit Opt-out-Lösung eingeführt. Außerdem fällt die 30-Prozent-Regelung für die Telemedizin weg, also für Arzttermine per Videokonferenz. Es spielt dann also keine Rolle mehr, welchen Anteil sie an den Gesamtleistungen der jeweiligen Praxis hat.
Noch handelt es sich allerdings um einen Entwurf. Bis das Gesetz verabschiedet ist, kann es durchaus zu Änderungen kommen.