Entbudgetierung für Hausärzte beschlossen
Der Bundestag hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Die wichtigste Neuerung: Die Budgetgrenzen für hausärztlichen Praxen werden abgeschafft.
Bislang galt für Hausärzte und Hausärztinnen eine Honorar-Obergrenze (Budget). Sobald diese überschritten war, wurden Behandlungen von den Krankenkassen nicht mehr vollständig bezahlt. Mit der sogenannten Entbudgetierung hat der Gesetzgeber diese Regelung aufgehoben. Jetzt gilt Folgendes:
- Hausärzte und Hausärztinnen erhalten künftig für alle erbrachten Leistungen ihr Honorar in voller Höhe, unabhängig von einer Budgetgrenze.
- Das betrifft sowohl die allgemeine hausärztliche Versorgung als auch Hausbesuche.
- Eine neue Vorhaltepauschale wird für Praxen eingeführt, die viele Patienten und Patientinnen behandeln. Sie dient dazu, Kosten abzufedern, die dadurch entstehen, dass bestimmte Strukturen immer vorhanden sein müssen, auch wenn sie womöglich nicht permanent genutzt werden.
- Hinzu kommt eine sogenannte Chronikerpauschale, die eine halbjährliche oder jährliche Abrechnung ermöglicht, statt wie bisher quartalsweise. Auf diese Weise können Ärzte und Ärztinnen Medikamente auch für einen längeren Zeitraum verordnen und die Betroffenen benötigen weniger Termine. Dementsprechend ist eine Anwendung nur bei chronisch Kranken mit leichten Beschwerden erlaubt.
Die zusätzlichen Kosten für die Entbudgetierung tragen die Krankenkassen. Die genaue Summe ist unklar, da verschiedene Einschätzungen vorliegen. Vermutlich sind es zwischen 300 und 500 Millionen Euro.
Fachleute gehen davon aus, dass Patienten und Patientinnen durch die umgestellte Finanzierung künftig leichter Termine erhalten. Viele Praxen nahmen in der Vergangenheit keine neuen Personen auf, weil sie befürchteten, mit weiteren Behandlungen ihr Budget zu überschreiten.
Quellen
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Abrechnung und Recht