Elektronische Verordnung für Hilfsmittel: Testphase ist gestartet
Bei der eVerordnung für Hilfsmittel soll alles glatt laufen. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat daher deutschlandweit ein Pilotprojekt an den Start gebracht. Was verbirgt sich dahinter?
Das elektronische Rezept (eRezept) für Arzneimittel war nur der Anfang. Schritt für Schritt sollen alle Verordnungen digitalisiert werden – das betrifft auch Hilfsmittel. Die entsprechende eVerordnung wird zwar erst zum 1. Juli 2026 für alle Versorger verpflichtend, bis dahin benötigt die Branche aber eine funktionierende Infrastruktur inklusive geprüfter Prozesse. Beides möchte der BIV-OT über ein großes Pilotprojekt sicherstellen.
Das Pilotprojekt im Detail
Der BIV-OT übernimmt die Projektleitung. Insgesamt sind jedoch sechs IT-Anbieter sowie acht Leistungserbringer aus dem Bereich der Orthopädie-Technik an der Umsetzung beteiligt. Sie werden den Ablauf einer digitalen Verordnung von Hilfsmitteln durch den Arzt oder die Ärztin über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse durchspielen. Los geht es mit einer elektronischen Verordnung für Hilfsmittel. Sie ersetzt das Muster 16, das bisher als Grundlage für die Abrechnung diente. Die Beteiligten haben die neue eVerordnung in den vergangenen zwei Jahren gemeinsam entwickelt, um diese Praxisphase vorzubereiten.
Das Pilotprojekt ist wettbewerbsneutral aufgesetzt und an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet.
Der BIV-OT gibt an, dass allein durch seine Mitgliedsbetriebe jedes Jahr etwa 25 Millionen Versorgungen umgesetzt werden. Der bürokratische Aufwand sei dabei hoch, da beispielsweise die Beratungsdokumente der fast Krankenkassen größtenteils unterschiedlich aussähen. Mit der langen praktischen Testphase will der BIV-OT einen möglichst geräuschlosen Übergang zur eVerordnung erreichen.