Elektronische Ersatzbescheinigung als neuer Versicherungsnachweis
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Elektronische Ersatzbescheinigung als neuer Versicherungsnachweis

Ab sofort können Patienten und Patientinnen eine elektronische Ersatzbescheinigung nutzen, wenn ihre Gesundheitskarte nicht zur Verfügung steht.

Die elektronische Ersatzbescheinigung dient als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK), wenn Patienten und Patientinnen diese beispielsweise vergessen haben oder sie defekt ist. Das neue Verfahren soll den Datenabgleich für Praxen und Krankenkassen vereinfachen. Damit liegen die Versichertendaten sofort vor und Sie als MFA müssen diese nicht manuell einpflegen.

So funktioniert die elektronische Ersatzbescheinigung

Für die elektronische Ersatzbescheinigung muss das Praxisverwaltungssystem (PVS) grundsätzlich in der Lage sein, die Daten zu empfangen. Der Ablauf sieht dann folgendermaßen aus:

  1. Der Patient oder die Patientin verfügt über eine App der Krankenkasse, in der die elektronische Ersatzbescheinigung angefordert werden kann.
  2. Alternativ nehmen Sie als MFA Kontakt zur Krankenkasse auf und beantragen den Versand der Daten direkt. Wichtig: Dafür benötigen Sie eine Einwilligung der oder des Versicherten. Bereiten Sie ein entsprechendes Formular vor, das Sie verwahren und im PVS dokumentieren. Im Idealfall scannen Sie die Einwilligung.
  3. Die Kasse benötigt im nächsten Schritt lediglich die KIM-Adresse der Praxis. Tipp: Generieren Sie einen QR-Code, über den Sie diese Adresse für solche Situationen zur Verfügung stellen. Die Patienten und Patientinnen scannen dann den Code und haben alle Informationen direkt auf dem Handy.

Nun sendet die Kasse die elektronische Ersatzbescheinigung über den Kommunikationsdienst im Medizinwesen an die Praxis. 

Hier finden Sie mehr Informationen über KIM und die digitale Praxis.

Pflicht ab Sommer nächsten Jahres

Erst ab Juli 2025 sind Praxen verpflichtet, elektronische Ersatzbescheinigungen anzunehmen. Derzeit findet dieser Service also noch auf freiwilliger Basis statt. Das gilt gleichermaßen für die Erkrankten – entscheiden sie sich gegen dieses Verfahren, darf die Praxis eine Behandlung nicht verweigern. MFA müssen zusätzlich alternative Nachweismöglichkeiten für den Versichertenstatus anbieten, zum Beispiel das Nachreichen der eGK oder das papierbasierte Ersatzverfahren. 

 

Elektronische Ersatzbescheinigung als neuer Versicherungsnachweis

Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Patientenakte.

ePA: Elektronische Patientenakte
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.