Einheitliche Pflegeassistenzausbildung ab dem Jahr 2026
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Einheitliche Pflegeassistenzausbildung ab dem Jahr 2026

Es liegt ein Gesetzesentwurf für eine neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz vor. Ziele sind unter anderem ein klares Berufsprofil, Entwicklungsmöglichkeiten sowie eine angemessene Vergütung.

Bisher sind die Ausbildungen zur Pflegehilfe und zur Pflegeassistenz auf Landesebene geregelt und demzufolge unterschiedlich aufgebaut. Das wird sich ändern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben gemeinsam einen Gesetzesentwurf erarbeitet.

Hintergrund ist der hohe Bedarf an Pflegekräften, der durch den demografischen Wandel weiter zunimmt. Die neuen Ausbildungsregelungen sollen die Attraktivität des Berufes steigern und auf diese Weise die Zahl der Fachkräfte erhöhen. Die einheitlichen Lerninhalte erleichtern zudem den Job-Wechsel, auch über Landesgrenzen hinweg.

Die geplante Pflegeassistenzausbildung im Detail

Die neue Ausbildung ist generalistisch angelegt. Der Plan sieht vor, den Pflegeassistenzpersonen vermehrt Aufgaben zu übertragen, die aktuell nur Pflegefachkräfte durchführen dürfen. Diese würden also stärker entlastet.

Voraussetzung: Es gibt zwei Varianten. Entweder haben Bewerbende mindestens einen Hauptschulabschluss vorzuweisen, oder es liegt eine Prognose vor, dass sie die Pflegeschule voraussichtlich schaffen. Dann wäre ein Start ohne Hauptschulabschluss möglich.

Ausbildungsdauer: Der Entwurf sieht 18 Monate in Vollzeit vor (36 Monate in Teilzeit). Eine Verkürzung bei entsprechender beruflicher Erfahrung wäre möglich, sodass die Ausbildung zur Pflegeassistenz innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden kann.

Praxisteil: Die Pflichteinsätze finden in mindestens drei Bereichen statt: ambulante und stationäre Langzeitpflege sowie die stationäre Akutpflege. Entsprechend breit gefächert sind die Einsatzmöglichkeiten im Anschluss.

Ausbildungsvergütung: Diese ist nicht genau definiert, soll aber angemessen sein. Dieser Punkt hat eine große Bedeutung. Denn laut BMFSFJ hat bislang nur etwas mehr als jede zweite Person überhaupt eine Vergütung für ihre Assistenzausbildung erhalten. Ein Ausbildungsfonds wird zur Finanzierung beitragen.

Die neue Pflegeassistenzausbildung startet im Januar 2026. Übergangsregelungen gelten bis Dezember 2027.

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.