EBM 2024: Anhang 2 wird aktualisiert
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EBM 2024: Anhang 2 wird aktualisiert

Angepasste Kodes und neue Verfahren – ab dem 1. Januar 2024 ist eine neue Fassung für Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gültig. Diese Änderungen sollten Sie als MFA im Blick haben.

Anhang 2 des EBM befasst sich mit allen Operationen, die Vertragsärzte ambulant und belegärztlich durchführen und nach EBM abrechnen dürfen. Grundlage für den Anhang 2 ist der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) zur Kodierung von ambulanten und belegärztlichen Operationen. Dieser wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jedes Jahr aktualisiert. Im nächsten Schritt übernimmt der Bewertungsausschuss die Änderungen in den EBM. 2024 werden außerdem 33 weitere Verfahren in den EBM aufgenommen. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.

In der neuen Version des Anhangs 2 stehen auf der einen Seite neue OPS-Kodes, während auf der anderen Seite ungültig gewordene Kodes gestrichen wurden. Einige redaktionelle Bezeichnungen haben sich zudem verändert. Für die Abrechnung ist es daher wichtig, auf die aktuelle Version zurückzugreifen. Damit Sie nicht jeden Posten mit dem bisherigen Anhang vergleichen müssen, sind alle Neuerungen noch einmal extra aufgelistet.
 

Wichtige Änderungen im Anhang 2

Unter anderem folgende Bereiche stehen ab 2024 neu in der Liste: Kodes für die Destruktion von Nervengewebe sowie aus den Bereichen der freien Hauttransplantation für den permanenten Hautersatz mit alloplastischem oder xenogenem Material inklusive der Versorgung von Verbrennungen und Verätzungen.

Verändert wurden beispielsweise OPS-Kodes für gefäßchirurgische Eingriffe. Hier gibt es jetzt eine differenzierte Lokalisationsangabe bei den Varizeneingriffen.

Insgesamt sind außerdem 33 Verfahren hinzugekommen, zum Beispiel Kodes für Biopsien an der Prostata und an Gelenken sowie für Inzisionen im Bereich der Augen und der männlichen Geschlechtsorgane.

EBM 2024: Anhang 2 wird aktualisiert
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.