E-Rezept: Pilotprojekt für Betäubungsmittel
Voraussichtlich ab dem 1. Oktober startet die nächste Phase des E-Rezept: ein Testlauf für die elektronische Verordnung von Betäubungsmitteln (BtM).
Seit Jahresbeginn ist das elektronische Rezept (E-Rezept) für Arztpraxen verpflichtend. Die Einführung erfolgt jedoch schrittweise. Aktuell können Ärzte und Ärztinnen lediglich die meisten Arzneimittel auf digitalem Weg verschreiben. Eine Ausnahme bilden Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM). Sie werden weiterhin analog auf Muster 16 ausgestellt.
Der aktuelle Plan sieht für BtM-Rezepte eine verpflichtende Einführung ab dem 1. Juli 2025 vor. Dafür ist es nötig, E-Rezepte an die spezifischen Anforderungen für die BtM-Verordnungen anzupassen. Die Bundesregierung hat jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt, der einen Testlauf in Modellregionen vorsieht, und zwar schon ab dem 1. Oktober 2024. Details wurden noch nicht veröffentlicht. Hamburg und Franken sind jedoch Modellregionen für die Telematikinfrastruktur (TI), weswegen Fachleute davon ausgehen, dass dort auch die Probeläufe für Betäubungsmittel per E-Rezept starten.
BfArM kontrolliert E-Rezepte für BtM
Im ersten Schritt registrieren sich Ärzte und Ärztinnen für die elektronische BtM-Verordnung einmalig beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bei jedem einzelnen E-Rezept für Betäubungsmittel erfolgt dann eine automatisierte Abfrage beim BfArM bezüglich der ordnungsgemäßen Registrierung. Außerdem kann das BfArM die Verordnung verweigern, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Rezepte nicht so verwendet werden, wie es nach dem Betäubungsmittelgesetz vorgesehen ist. Bei Verstößen der Ärzte und Ärztinnen besteht zudem die Möglichkeit, die Registrierung zu beenden.
Im Anschluss sind Ärzte und Ärztinnen verpflichtet, die elektronischen BtM-Rezepte drei Jahre lang aufzubewahren.
Die Abläufe beim Einlösen der E-Rezepte unterscheiden sich für die Patienten und Patientinnen nicht von den Verschreibungen anderer Arzneimittel: Sie wählen zwischen einer App auf dem Smartphone, der elektronischen Gesundheitskarte und einen Ausdruck des QR-Codes.