E-Rezept für Privatversicherte: Apotheken sind vorbereitet
Ab sofort sind Apothekenteams technisch in der Lage, E-Rezepte von Personen mit einer privaten Krankenversicherung zu verarbeiten. Das erfordert jedoch eine Vorbereitung der Patienten und Patientinnen.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) haben die technischen Vorbereitungen abgeschlossen. Ab sofort können Apotheken E-Rezepte von Privatversicherten einlösen.
Für gesetzlich Versicherte gilt schon seit Jahresbeginn: Verschreibungspflichtige Medikamente müssen auf E-Rezepten verordnet werden. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei technischen Problemen. Die privaten Kostenträger ziehen auf freiwilliger Basis nach. Die beiden Verfahren unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten.
So funktioniert das E-Rezept für Privatversicherte
Gesetzlich Versicherte lösen in den meisten Fällen ihre E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein. Diese Möglichkeit besteht bei einer Privatversicherung nicht. Die Mitglieder haben folgende Möglichkeiten:
- Sie können die E-Rezept-App der Gematik nutzen.
- Alternativ lassen sich die Patienten und Patientinnen den QR-Codes des Rezepts ausdrucken, beispielsweise bei technischen Schwierigkeiten mit der E-Rezept-App.
Damit diese Verfahren reibungslos funktionieren, ist es jedoch notwendig, das Einlösen von E-Rezepten für Privatversicherte vorzubereiten. Folgende Punkte sind dafür wichtig:
- Die Patienten und Patientinnen benötigen eine Krankenversichertennummer, die sie bei ihrem Anbieter erhalten. Wichtig: Dabei handelt es sich um eine extra zusammengestellte Zahlenkombination und nicht um die herkömmliche Versicherungsnummer.
- Ebenfalls zwingend erforderlich ist eine sogenannte GesundheitsID, auch digitale Identität genannt. Faktisch handelt es sich dabei um einen Account, also Benutzername und Passwort, mit dem sich die Patienten und Patientinnen in die Telematikinfrastruktur (TI) einloggen. Erst nach erfolgreichem Log-in können sie ihre Daten einmalig an die Praxis übermitteln, die E-Rezepte ausstellt. Den Account legen Privatversicherte selbst an, indem sie sich registrieren. Das erfolgt in der Regel über eine App ihrer Krankenversicherung.
- Im Idealfall installieren die Patienten und Patientinnen zusätzlich die E-Rezept-App auf ihrem Smartphone. Andernfalls benötigen sie einen Ausdruck des QR-Codes, um die verordneten Medikamente zu erhalten.
Sobald die Privatversicherten ihr E-Rezept eingelöst und die Arznei bezahlt haben, erhalten sie einen Kostenbeleg, den sie bei ihrer Versicherung einreichen können, um die Erstattung der Kosten zu beantragen. Das erfolgt elektronisch über die E-Rezept-App. Wird diese nicht genutzt, drucken die Mitarbeitenden der Apotheke den Beleg aus.
Tipps für MFA
Privatversicherte werden vermutlich auf Sie zukommen und sich nach den Voraussetzungen für das E-Rezept erkundigen. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie die grundsätzlichen Abläufe parat haben. Wichtig: Die Patienten und Patientinnen müssen zunächst die Krankenversichertennummer beantragen und eine GesundheitsID anlegen. Vorher ist ein Zugriff auf E-Rezepte nicht möglich. Dafür sollten sich die betreffenden Personen an ihre Krankenversicherung wenden.
Quellen:
Wöchentliche Neuigkeiten für den Praxisalltag