Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel ist veröffentlicht
Apothekenteams dürfen jetzt bei Lieferengpässen bestimmte Medikamente eigenständig gegen andere Präparate ersetzen. Das gilt für alle Arzneien auf der aktuellen Dringlichkeitsliste.
Für versorgungskritische Kinderarzneimittel hat der Gesetzgeber erneut erleichterte Austauschregeln eingeführt: Mitarbeitende in Apotheken dürfen ab sofort auf abweichende Darreichungsformen oder ein wirkstoffgleiches Medikament eines anderen Herstellers ausweichen. Zudem ist es möglich, dass Apotheker und Apothekerinnen die Rezepturherstellung anwenden. Alles ist ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztin erlaubt – wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Das verordnete Präparat ist nicht verfügbar.
Das Medikament steht auf der sogenannten Dringlichkeitsliste.
Die Liste bezieht sich in erster Linie auf Arzneimittel, die zur Behandlung von Kindern benötigt werden, die jünger als 13 Jahre sind. An der Aufstellung haben die pädiatrischen Fachgesellschaften mitgearbeitet, die Fachabteilungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie Vertreter und Vertreterinnen aus dem Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe. Als Grundlage diente eine Zusammenstellung der wichtigsten Kinderarzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Tipps für den Arbeitsalltag
Es ist wichtig, dass Sie als PTA oder PKA darauf achten, nur mit der aktuellen Version der Dringlichkeitsliste zu arbeiten, um eventuelle Regresse zu vermeiden. Die jetzige Aufstellung ist bis einschließlich 30. November 2023 gültig. Tragen Sie also in den Kalender ein, dass am 1. Dezember ein erneuter Download erfolgen muss.
Die Dringlichkeitsliste ist als PDF und als csv-Datei (lässt sich in Excel importieren) verfügbar.
Quellen
Die nächste Änderung im Arbeitsalltag steht an: Private Krankenversicherer steigen nun ebenfalls aufs eRezept um.
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