DracoFoam Infekt Wundauflagen bleiben erstattungsfähig

DracoFoam Infekt Wundauflagen bleiben erstattungsfähig

Update: „Sonstige Produkte der Wundversorgung“ bleiben bis zum 02.12.2025 erstattungsfähig.

Die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit von „Sonstigen Produkten der Wundversorgung“, wie silberhaltigen Wundauflagen, wurde verlängert. Rechtsanwalt Hartmann, Fachanwalt für Medizinrecht, versichert: “DracoFoam Infekt bleibt auch darüber hinaus erstattungsfähig.”

Erläuterung der Rechtslage:

31. Januar 2025:

Der Bundestag beschließt, die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit von „Sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ erneut bis zum 02.12.2025 zu verlängern. „Sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“, wie silberhaltige Wundauflagen, können bis dahin zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen weiterhin verordnet werden.

DracoFoam Infekt Produkte sind und bleiben darüber hinaus erstattungsfähig. Als „Produkt mit ergänzenden Eigenschaften“ sind sie von der Übergangsfrist nicht betroffen.

02. Dezember 2024:

Ursprüngliches Ende der Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit von „Sonstigen Produkten der Wundbehandlung“. Am selben Tag wurde eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 02.03.2025 beschlossen. Bis zu diesem Termin sollen „Sonstige Produkte der Wundbehandlung“, wie silberhaltige Wundauflagen, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen weiterhin verordnet werden können.

Das Gesetz unterscheidet bei der Definition der Verbandmittel drei Gruppen: 

Klassische Verbandmittel: 

Sie dienen ausschließlich dazu, Wunden zu bedecken, Wundflüssigkeit aufzusaugen oder Körperteile zu stabilisieren, ruhig zu halten oder zu komprimieren. Beispiele sind Kompressionsbinden, Saugkompressen und Fixiermaterial.

Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften: 

Sie besitzen zusätzlich zur Hauptwirkung eines klassischen Verbandmittels weitere unterstützende Eigenschaften ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung. Das können unter anderem Produkte sein, die eine Wunde feucht halten, reinigen, antimikrobiell wirken oder nicht anhaftend sind.

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: 

Diese Produkte nehmen aktiv Einfluss auf physiologische und pathophysiologische Abläufe der Wundheilung, weil sie pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken. Das bezieht sich beispielsweise auf antimikrobielle Produkte mit direkter Wirkstoffabgabe in die Wunde, wie etwa silberhaltige Wundauflagen.

Montag, den 10. Februar 2025 um 13.15 UhrDer aktuelle Stand zur Erstattungsfähigkeit und die Auswirkungen auf den Apothekenalltag

Was bedeutet das für den Apothekenalltag? In diesem Online-Seminar zeigen wir Ihnen den Stand der Entwicklungen auf. Wir zeigen Ihnen, wie chronische Wunden weiterhin mit guten Wundauflagen versorgt werden können, ohne Patienten finanziell zu überlasten. 

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.