DiGA-Software: Start verschoben
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DiGA-Software: Start verschoben

Praxen brauchen künftig eine spezielle Software, um DiGA zu verordnen. Die Frist für den Einsatz wurde verlängert. Was sollten Sie als MFA dazu wissen?

Für Praxen, die Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen möchten, tritt eine wichtige Neuerung in Kraft. Sie dürfen künftig ausschließlich zertifizierte Softwareprodukte für die Verschreibung von DiGA nutzen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Ärzten und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen eine umfassende Übersicht über das gesamte Spektrum der verordnungsfähigen DiGA zur Verfügung steht – das sich selbstständig aktualisiert. 

Ursprünglicher Termin für den verpflichtenden Einsatz der Software war der 1. Juli. Wegen technischer Probleme wurde der Start jedoch auf Oktober verschoben. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben den neuen Termin gewählt, da mehrere Anbieter Probleme bei der Entwicklung der Software meldeten und es daher nicht möglich war, alle Produkte vor dem 1. Juli zu zertifizieren. 

Das leistet die neue DiGA-Software 

Seit fast vier Jahren besteht für gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, DiGA ärztlich verordnet zu bekommen, wobei die Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden. Hierfür verwenden Praxen das vertragsärztliche Formular Nummer 16, das auch für die Verordnung von Hilfsmitteln zum Einsatz kommt.  

Der Anforderungskatalog für die DiGA-Verordnungssoftware umfasst diverse Vorgaben, unter anderem müssen Preis- und Produktinformationen direkt aus dem DiGA-Verzeichnis des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in die Software übernommen werden. Zudem gilt es sicherzustellen, dass der Auswahlprozess bei der Verordnung nicht beeinflusst wird, etwa durch Werbung. Darüber hinaus muss die Software es ermöglichen, auf Vorverordnungen zuzugreifen. 

Wichtige Infos für Sie als MFA 

  • Besprechen Sie das Thema mit der ärztlichen Leitung und gegebenenfalls mit dem IT-Dienstleister. 
  • Klären Sie, welches Produkt gewünscht ist. Gegebenenfalls macht es Sinn, dafür einen späteren Termin zu wählen – sobald eine Auswahl an zertifizierter Software zur Verfügung steht. 
  • Planen Sie die Einrichtung der Software rechtzeitig ein, damit Ihnen Puffer zur Verfügung steht, falls es zu technischen Problemen kommen sollte. 
  • Sobald die DiGA-Software installiert ist, dürfen Sie beziehungsweise die ärztliche Leistung das Programm nutzen, also bereits vor dem Pflichttermin. 
DiGA-Software: Start verschoben
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.