Die Impfverordnung wird bis April verlängert
Die Verordnung zur Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 läuft Ende des Jahres aus. Vorerst soll es nahtlos weitergehen, aber was passiert voraussichtlich nach dem ersten Quartal 2023?
Die Verordnung zur Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 soll nur noch begrenzte Zeit in Kraft bleiben – im Anschluss sollen die Leistungen sowie die damit verbundenen Abrechnungen in die Regelversorgung übergehen. Das braucht jedoch Zeit.
Das Bundesgesundheitsministerium möchte daher die Impfverordnung bis zum 7. April 2023 verlängern. Diesen Zeitraum sollen Kostenträger und Leistungserbringer nutzen, um entsprechende Versorgungsverträge abzuschließen. Fachleute vermuten, dass es dabei einige Diskussionspunkte geben wird, etwa die Bezahlung der Impfberatung und Impfdokumentation. Diese wird aktuell besser vergütet als bei anderen Schutzimpfungen. Die neuen Verträge sollen ab dem Stichtag 8. April greifen.
Zusätzlich behält die Impfverordnung grundsätzlich ihre Gültigkeit bis Ende 2024. So soll sichergestellt werden, dass es eine Rechtsgrundlage für die bis dahin laufenden Abrechnungen und Erstattungen gibt.
Was wird sich ändern, wenn die Impfverordnung ausläuft?
Aktuell dürfen neben Ärzten und Ärztinnen auch ihre Kollegen und Kolleginnen aus den Bereichen Zahnmedizin und Tiermedizin impfen. Diese Möglichkeit soll voraussichtlich nicht in die Regelversorgung überführt werden. Anders sieht es mit dem Impfangebot in Apotheken aus, das als dauerhafte Lösung angedacht ist.
Eine weitere Neuerung kommt nicht überraschend: Der Bund wird sich nicht mehr an der Finanzierung von Impfzentren beteiligen, die von den Ländern betrieben werden. Diese müssten die Kosten also allein übernehmen – oder die Zentren schließen.
Quellen
Hier haben wir alle wichtigen Infos rund um das Thema Corona-Impfung für Sie zusammengestellt.
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