Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf erweitert

Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf erweitert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liste für einen langfristigen Heilmittelbedarf um einige weitere Diagnosen ergänzt. Was Sie dazu wissen müssen.

Auf der die Diagnoseliste für einen langfristigen Heilmittelbedarf stehen die Erkrankungen, bei denen davon auszugehen ist, dass Betroffene langfristig Heilmittel benötigen. Der G-BA hat sie nun um einige weitere Erkrankungen erweitert. Langfristiger Heilmittelbedarf besteht, wenn bei einer schweren funktionellen oder strukturellen Schädigung fortlaufend und über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr eine Behandlung erforderlich ist.

Diese Liste ist für MFA, Ärztinnen und Ärzte und Pflegefachkräfte relevant. Denn die erforderlichen Heilmittel bei Erkrankungen, die sich auf der Diagnoseliste befinden, gelten von vornherein als genehmigt: Ärztinnen und Ärzte können also beispielsweise Physio- oder Ergotherapie wiederholt für jeweils zwölf Wochen verordnen, ohne dass sie vorher eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse einholen müssen. Die erweiterte Diagnoseliste soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Das ist auch für Pflegende wichtig zu wissen.
 

Neu auf der Heilmittel-Richtlinie sind:

  • Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels
  • weitere Muskelerkrankungen (Myotone Syndrome und Myopathien)
  • beidseitiger Verlust der oberen und unteren Gliedmaßen
  • die Erbkrankheiten Wolf-Hirschdorn-Syndrom und Angelmann-Syndrom, die mit Entwicklungsstörungen verbunden sind

Trifft keine der gelisteten Diagnosen auf Patientinnen und Patienten mit funktionellen oder strukturellen Schädigungen zu, können sie bei ihrer Krankenkasse im Einzelfall trotzdem einen langfristigen Heilmittelbedarf beantragen. Der G-BA stellt dazu ein Antragsformular zur Verfügung. Wichtig: Langfristiger Heilmittelbedarf ist nicht gleichbedeutend mit „besonderer Versorgungsbedarf“. Den vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV). Hier ist bei bestimmten Erkrankungen oft auch eine intensivere Heilmitteltherapie als gewöhnlich nötig.

Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf erweitert
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.