DEWU 2024: Débridement chronischer Wunden – wer darf was?

DEWU 2024: Débridement chronischer Wunden – wer darf was?

Die Initiative Chronische Wunden e. V. hat auf dem Deutschen Wundkongress in Bremen ein Positionspapier vorgestellt. Es enthält konkrete Empfehlungen über Zuständigkeiten bei der Durchführung des Débridements.

Es gibt unterschiedliche Arten des Débridemens. Diese wurden bereits 2022 definiert. Hier finden Sie dazu das entsprechende Positionspapier der Initiative Chronische Wunde (ICW) e. V. Bislang war allerdings nicht eindeutig geklärt, welche Berufsgruppe welche Arten des Débridements tatsächlich durchführen darf. Die Expertinnen und Experten der Fachgesellschaft Initiative Chronische Wunden (ICW) e. V. haben hierzu konkrete Empfehlungen entwickelt. 

Grundsätzlich bestehen laut ICW für das Débridement folgende Optionen: 

  • Autolytisches Débridement, etwa mit Hydrogelen oder Hydrofasern 
  • Proteolytisches beziehungsweise enzymatisches Débridement, zum Beispiel mit Kollagenase 
  • Biochirurgisches Débridement mit Therapielarven 
  • Osmotisches Débridement, etwa mit Cadexomer-Granulaten oder Honigpräparationen 
  • Technisches Débridement, zum Beispiel mit Ultraschall oder Laser 
  • Mechanisches Débridement, unter anderem mit Baumwollgazen oder Faserpads 
  • Scharfes Débridement: chirurgische Interventionen bis an den Rand des avitalen Gewebes 
  • Chirurgisches Débridement, bei dem avitales Gewebe bis in intakte Gewebestrukturen vollständig abgetragen wird 

DEWU 2024: Wer darf was in Bezug aufs Débridement? 

Autolytisches Débridement: 

  • Ärzte und Ärztinnen 
  • Pflegefachkräfte 

Proteolytisches / enzymatisches Débridement: 

  • Ärzte und Ärztinnen 
  • Pflegefachkräfte 

Biochirurgisches Débridement mit Therapielarven: 

  • Ärzte und Ärztinnen 
  • Pflegefachkräfte 

Osmotisches Débridement: 

  • Ärzte und Ärztinnen 
  • Pflegefachkräfte 

Mechanisches Débridement: 

  • Ärzte und Ärztinnen 
  • Pflegefachkräfte 

Chirurgisches Débridement: 

  • ausschließlich Ärzte und Ärztinnen 

Scharfes Débridement: 

  • Ärzte und Ärztinnen 
  • Es ist möglich, das scharfe Débridement an Personen aus Gesundheitsfachberufen zu delegieren, falls diese nachweislich zuvor in der praktischen Ausführung geschult wurden, und zwar unter ärztlicher Aufsicht. 

Technisches Débridement: 

Die Methoden fürs technische Débridement sind sehr heterogen, weswegen eine allgemeingültige Aussage nicht möglich ist. Zu unterscheiden ist das Risiko. Im Positionspapier heißt es dazu: 

„Wenn es entsprechend der Herstellerangaben nicht zu Verletzungen und größeren Blutungen kommt, dann kann diese Methode, vergleichbar mit einem mechanischen Débridement, von geschulten Personen aus Gesundheitsfachberufen durchgeführt werden. Ein typisches Beispiel sind verschiedene Methoden, die niederfrequenten Leistungsultraschall nutzen. Wenn es aber, vergleichbar mit dem chirurgischen Débridement, zu Verletzungen und größeren Blutungen kommen könnte, dann sollte diese Methode ausschließlich durch Ärztinnen oder Ärzte durchgeführt werden. Beispiele sind hier verschiedene Behandlungsoptionen, die Laser- oder Hydrochirurgie nutzen.“ 

Hier können Sie das vollständige Positionspapier herunterladen. 

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.