Der elektronische Arztbrief wird bald Pflicht
Das Digital-Gesetz schreibt vor, dass Praxen ab dem 30. Juni 2024 in der Lage sein müssen, elektronische Arztbriefe zu empfangen. MFA sollten rechtzeitig die Technik checken und das Thema in ihre Abläufe integrieren.
Ende des aktuellen Quartals läuft die Schonfrist aus: Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und ihre weiblichen Kolleginnen sind verpflichtet, bis zum 30. Juni die Voraussetzungen geschaffen zu haben, um elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) zu empfangen. Andernfalls erfolgt eine empfindliche Kürzung der Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI) – es werden 50 Prozent weniger ausbezahlt.
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn der Anbieter der Praxissoftware das entsprechende Update noch nicht zur Verfügung gestellt hat, erfolgt die Zahlung der TI-Pauschale weiterhin in voller Höhe. Das Bundesgesundheitsministerium will auf diese Weise vermeiden, dass Verzögerungen in der Industrie zu finanziellen Einbußen in den Praxen führen.
Das brauchen Praxen für den eArztbrief
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt ein extra Modul bereit, das den Versand und Empfang der eArztbriefe ermöglicht. Die Abwicklung erfolgt über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Die eArztbriefe sind zudem elektronisch zu signieren. Dafür benötigt der Arzt oder die Ärztin einen aktivierten elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sowie ein E-Health-Kartenterminal. Beides ist aber auch Voraussetzung für das E-Rezept, weswegen diese technische Ausrüstung mittlerweile in allen Praxen vorhanden sein sollte.
Grundlegende Infos zum eArztbrief
- Der eArztbrief wird im Praxisveraltungssystem (PVS) erstellt und aus dieser Software heraus versandt, inklusive eventueller Unterlagen.
- Beim Empfänger wird der eArztbrief in dessen PVS geladen.
- Dementsprechend können MFA die Unterlagen direkt dem Patienten oder der Patientin zuzuordnen.
Es ist wichtig, dass Sie als MFA Ihr PVS auf aktuellem Stand halten und verfügbare Updates einspielen. Zudem sollte grundsätzlich möglichst umgehend eine Zuordnung der eArztbriefe im PVS erfolgen, beispielsweise über eine Einbindung in die Morgenroutine.