Das sind die Eckdaten der geplanten Krankenhausreform

Das sind die Eckdaten der geplanten Krankenhausreform

Die Krankenhausreform wird weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben und indirekt auch die Teams niedergelassener Praxen betreffen.

Als zentraler Punkt der Reform gilt die Einführung eines neuen Vergütungssystems für Krankenhäuser. In Ergänzung zum bisherigen Fallpauschalensystems (DRG) plant das Bundesgesundheitsministerium ein leistungsorientiertes Vergütungssystem, das die Qualität der Behandlung und die Ergebnisse für die Patienten und Patientinnen stärker berücksichtigt. Dadurch sollen Anreize für eine bessere Versorgungsqualität geschaffen werden. Denn viele Fachleute kritisieren, dass die aktuellen Fallpauschalen Druck auf die Kliniken ausüben, möglichst viele Behandlungen durchzuführen. 

Im Detail heißt das: Vorgesehen sind 65 Leistungsgruppen, die künftig Strukturvorgaben zu Personal und technischer Ausstattung definieren. Einen wesentlichen Teil ihres Geldes erhalten die Krankenhäuser dann, weil sie Personal, Ausstattung und Ähnliches vorhalten. Diese sogenannte Vorhaltevergütung beträgt voraussichtlich künftig 60 Prozent der bisherigen Summe, die über die DRG-Fallpauschalen bezahlt wurde. 

Mehr Transparenz 

Für die Qualitätssicherung entwickeln Fachleute einheitliche Qualitätsindikatoren. Sie ermöglichen einen Vergleich der Kliniken miteinander. Auch die Patienten und Patientinnen erhalten Zugang zu den Bewertungen, damit sie sich auf dieser Grundlage für ein Krankenhaus entscheiden können. 

Stärkung der ambulanten Versorgung 

Zur Reform gehört außerdem eine bessere Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sind vorgesehen, um unter anderem unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. 

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Einführung einheitlicher Standards sollen die Kommunikation und der Datenaustausch zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und anderen Leistungserbringern verbessert werden. Dadurch nehmen beispielsweise Doppeluntersuchungen. 

Die Krankenhausreform enthält zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Krankenhauspersonal. Durch eine bessere Personalausstattung, attraktivere Arbeitsbedingungen und eine faire Vergütung gilt es, mehr Zufriedenheit unter den Beschäftigten zu erreichen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. 

Insgesamt zielt die Krankenhausreform darauf ab, die Versorgungsqualität in Krankenhäusern zu verbessern, die Effizienz zu steigern, die ambulanten Versorgungsstrukturen mehr einzubinden und das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen. 

Beschluss steht noch aus 

Die Bundesländer müssen der Reform formal nicht zustimmen. Sie können den Prozess jedoch stoppen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, dass sie über den Ausschuss weitere Verhandlungen wünschen. Die Entscheidung dazu fällt am 22. November. 

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.