Cannabis: Genehmigungspflicht entfällt für viele Fachgruppen
Für viele Ärzte und Ärztinnen vereinfacht sich der Umgang mit Cannabis-Verordnungen. Auch MFA sollten über die neuen Abläufe informiert sein.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, bestimmte Facharztgruppen von der sogenannten Genehmigungspflicht bei Cannabis zu befreien. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Regelung, dass im Falle einer Erstverordnung zunächst die zuständige Krankenkasse zustimmen muss.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich dafür eingesetzt, diesen Ablauf zumindest für Ärzte und -ärztinnen der Fachbereiche Allgemeinmedizin und Anästhesie zu ändern – sie stellen einen großen Teil der Cannabisverordnungen aus.
Das gilt ab sofort bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis
Von dieser Vereinfachung profitieren weitere Facharztgruppen: alle internistischen Schwerpunkte, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Gynäkologie mit onkologischem Schwerpunkt. Zusätzliche Qualifikationsnachweise benötigen sie dafür nicht. Ärzte und Ärztinnen anderer Fachrichtungen können ebenfalls genehmigungsfrei verordnen, sofern sie spezielle Zusatzqualifikationen wie Geriatrie oder Palliativmedizin besitzen. Eine vollständige Liste betreffenden Gruppen finden Sie hier.
Für alle anderen Mediziner und Medizinerinnen bleibt die Vorabgenehmigung der Krankenkassen weiterhin verpflichtend. Es gibt aber eine Ausnahme: Hat ein Kollege oder eine Kollegin, der oder die von der Genehmigungspflicht befreit ist, die Erstverordnung ausgestellt, dürfen andere Ärzte und Ärztinnen die Folgeverordnungen ausstellen.
Trotz dieser Neuregelung besteht weiterhin die Option, freiwillig eine Vorabgenehmigung der Krankenkasse einzuholen. Dies empfiehlt sich besonders dann, wenn unklar ist, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen Anspruch auf Cannabis in verschiedenen Darreichungsformen, wenn alle relevanten Kriterien erfüllt sind. Die Arzneimittel-Richtlinie regelt Details wie den vorrangigen Einsatz von Cannabisarzneimitteln gegenüber getrockneten Blüten oder Extrakten.