Bundesweit gültig: neuer Hilfsmittelvertrag der AOK Bayern
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Bundesweit gültig: neuer Hilfsmittelvertrag der AOK Bayern

Apothekerinnen und Apotheker müssen diesem Vertrag aktiv beitreten, wenn sie Versicherte der AOK Bayern mit apothekenüblichen Hilfsmitteln beliefern möchten.

Die AOK Bayern hat mit dem Bayerischen Apothekerverband einen neuen Hilfsmittelvertrag geschlossen, der in ganz Deutschland gilt. Der Standort der Apotheke spielt dabei keine Rolle – das müssen einerseits Apotheken in angrenzenden Bundesländern berücksichtigen, die womöglich Kunden und Kundinnen aus Bayern bedienen. Andererseits dürfte ein Beitritt zum Vertrag sinnvoll sein für alle Apotheker und Apothekerinnen, die über einen Online-Shop einen bundesweiten Versand ihrer Produkte anbieten. 

Die neue Regelung soll die Versorgung der Versicherten erleichtern, da eine vorherige Genehmigung in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich ist – die Präqualifizierung war bereits 2024 weggefallen. Die AOK Bayern bittet alle Apothekenteams, ausschließlich den elektronischen Vertragsassistenten für den Beitritt zum Vertrag zu nutzen. 

Produkt-Beispiele 

Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben gemeinsam festgelegt, welche Produkte als apothekenüblich gelten. Unter anderem zählen dazu: 

  • Milchpumpen, Brusthauben für Milchpumpen
  • Anziehhilfen, Ess- und Trinkhilfen, rutschfeste Unterlagen, Greifhilfen, Halterungen, Umblättergeräte manuell/Blattwender, Schreibhilfen, Mundstab, Leseständer
  • Trink- und Sondennahrung
  • Inkontinenzhilfen
  • Bandagen, medizinische Kompressionsstrümpfe ohne Narbenkompression, Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe
  • Messgeräte zur Lungenfunktionsmessung
  • Blutdruckmessgeräte, Blutgerinnungsmessgeräte
  • spezielle Augenpflaster (Okklusionspflaster)
  • Insulin-Kunststoffspritzen, Insulin-Pens, Blutzuckermessgeräte, Zubehör für Insulinpumpen
  • Inhalations- und Atemtherapie-Geräte
  • Läuse- und Nissenkämme 

Der Hilfsmittelumsatz in Apotheken betrug 2022 insgesamt 660 Millionen Euro, wovon 280 Millionen Euro auf Applikationshilfen, 116 Millionen Euro auf Inkontinenzhilfen und 90 Millionen Euro auf Kompressionstherapie-Hilfsmittel entfielen.

Bundesweit gültig: neuer Hilfsmittelvertrag der AOK Bayern
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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.