Bundesrat billigt Übergangsregelung für Verbandmittel
Jetzt steht es fest: Bis zum Dezember 2024 können die Hersteller von Verbandmitteln ihre Produkte weiterhin verkaufen. Erst im Anschluss gilt die neue Regelung, dass die Wirksamkeit anhand von Evidenzkriterien wie Wundverschluss nachgewiesen werden soll.
Der Bundesrat war die letzte Hürde für die zwölfmonatige Übergangsregelung – er hat am Freitag zugestimmt. Ein möglicher Engpass mit Produkten zur Versorgung chronischer Wunden konnte somit vorerst abgewendet werden.
Zum Hintergrund: Für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müssen die Hersteller künftig nachweisen, dass ihre Produkte eine Wirkung entfalten. Das ist die Voraussetzung, damit sie von der GKV erstattet werden. Diese Regelung sollte eigentlich ab Dezember 2023 greifen. Bislang ist jedoch unklar, wie genau die Wirksamkeit nachgewiesen werden soll, welche Evidenzkriterien der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) also anlegt. Da die Zeit drängt, hat das Bundesgesundheitsministerium eine Übergangszeit von zwölf Monaten vorgeschlagen, die der Bundesrat nun genehmigt hat.
Diese Zeit sollen die Hersteller gemeinsam mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss nutzen, um diese Evidenzkriterien zu entwickeln und die entsprechenden Nachweise für ihre Produkte zu erbringen. Bis zum Dezember 2024 können die betroffenen Produkte, wie Wundauflagen mit antibakterieller Wirkung, weiterhin über die GKV abgerechnet werden.
Quellen
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Moderne Wundauflagen