Betriebliche Altersvorsorge für MFA
Ein Tipp der Bundesärztekammer: Mit der GesundheitsRente können Praxen die Altersvorsorge ihrer MFA verbessern. Das trägt zur Mitarbeiterbindung bei.
Laut Bundesärztekammer setzt es sich immer mehr durch, dass Praxen ihren MFA eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Das sei in Zeiten des Fachkräftemangels ein zusätzliches Argument, um als Arbeitgeber attraktiver zu werden. Als MFA können Sie das Thema in Personalgesprächen aktiv ansprechen und auf dieses Weise einen finanziellen Bonus erreichen – die bAV ergänzt die gesetzliche Rente sowie eine eventuelle private Altersvorsorge.
Wichtig zu wissen: Die Praxisleitung kann die betriebliche Altersvorsorge für Sie als MFA ohne großen bürokratischen Aufwand starten.
Eine spezielle GesundheitsRente für MFA
Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe e. V. haben bereits 2016 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen. Das heißt, die rechtliche Grundlage ist vorhanden.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine bAV aufzubauen. Für MFA ist eine Direktversicherung über die sogenannte GesundheitsRente jedoch am einfachsten, da sie speziell für Angehörige medizinischer Fachberufe angeboten wird. Beide Tarifparteien empfehlen diese Variante.
Als MFA profitieren Sie dabei einerseits von Steuervorteilen und können andererseits mit der Praxisleitung aushandeln, wie hoch die Zuschüsse des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin ausfallen.