Beliebter Service: Lieferung von Medikamenten
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Beliebter Service: Lieferung von Medikamenten

Eine Analyse des Deutschen Arzneiprüfinstituts (Dapi) zeigt, dass vor allem ältere Menschen Botendienste der Vor-Ort-Apotheken in Anspruch nehmen.

Ein Medikament liegt nicht im Lager und das Team möchte dem Kunden oder der Kundin nicht zumuten, ein zweites Mal zu kommen – eine typische Situation für den Botendienst. Er gehört in vielen Apotheken schon lange zum Service, aber erst seit der Corona-Pandemie wird er vergütet. Zu diesem Zeitpunkt ging es vor allem darum, vulnerable Personen zu schützen, also chronische Kranke und ältere Personen. Inzwischen steht der Botendienst-Service im Sozialgesetzbuch (SGB V) und dient dazu, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken.  

Sie können pro Auslieferung eine Pauschale von 2,50 Euro zulasten der Kasse abrechnen. Das gilt allerdings nur für verschreibungspflichtige Medikamente. Diesen Service nutzen in erster Linie Personen ab 65 Jahren. Das hat die Dapi-Auswertung ergeben. Ihnen bringen Boten etwa 5,4 Prozent der verordneten Arzneimittel nach Hause. In der jüngeren Zielgruppe liegt der Anteil nur bei 2,7 Prozent. 

Hinweise für den Einsatz von Botendiensten in Apotheken 

  • Der Bote gehört zwingend zum Apothekenpersonal und steht unter direkter Weisungsbefugnis der Leitung. Logistikunternehmen dürfen nicht eingesetzt werden. 
  • Die Arzneimittel sind für jeden Empfänger getrennt zu verpacken. 
  • Auf jeder Lieferung stehen gut lesbar Name und Anschrift des Kunden oder der Kundin.  
  • Eine blickdichte und verschlossene Verpackung ist Pflicht. 
  • Die Apothekenleitung trägt die Verantwortung für eine zuverlässige Lieferung. 
  • Der Bote übergibt die Medikamente nach Möglichkeit persönlich an die erkrankte Person oder an einen Bevollmächtigten. 
  • Eine Ablage im Briefkasten oder vor der Haustür gilt es zu vermeiden, um die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten. 
  • Der Bote sollte eindeutig als Apothekenpersonal erkennbar sein, zum Beispiel durch ein Namensschild und Kleidung ober Anhänger mit dem Apothekenlogo. 
  • Es muss sich nicht um pharmazeutisch ausgebildete Beschäftigte handeln, da die Beratung bereits stattgefunden hat. Wichtige Voraussetzungen sind aber Verschwiegenheit, sorgsamer Umgang mit dem Thema Datenschutz und Kenntnisse im Umgang mit Arzneimitteln. 
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