Apotheken dürfen jetzt Streptokokken-Selbsttests anbieten
Die Angebotspalette in Apotheken erweitert sich. Das sollten Sie als PTA oder PKA zu diesem Thema wissen.
Apothekenteams dürfen seit kurzem Selbsttests auf Streptokokken-Bakterien an ihre Kundschaft abgeben. Diese Änderung wurde durch eine Novellierung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) ermöglicht. Voraussetzung für den Verkauf bleibt, dass die Hersteller diese Tests explizit für die Anwendung durch Laien konzipiert haben.
Die erweiterte Testpalette stärkt die Position der Apotheken als erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen. Für PTA und PKA ist es daher sinnvoll, sich entsprechendes Hintergrundwissen anzueignen.
Streptokokken (Typ A) verursachen verschiedene Erkrankungen, vor allem Infektionen der Ohren und der oberen Atemwege. Die Bekannteste stellt Scharlach dar. Die Krankheit zeigt sich zu Beginn meist durch unspezifische Symptome wie Kopf- und Halsschmerzen sowie Fieber. Nach ein bis zwei Tagen entwickelt sich ein charakteristischer Hautausschlag, begleitet von einer stark geröteten Zunge, „Himbeerzunge“ genannt.
Die Bakterien sind vor allem unter Kindern stark verbreitet. Bei Scharlach oder einer anderen schweren Infektion verabreichen Ärzte und Ärztinnen in der Regel Antibiotika, um einen schweren Verlauf zu vermeiden. Außerdem sinkt dadurch die Ansteckungsgefahr für Mitmenschen.
Tipps für die Beratung
Das Angebot der Streptokokken-Selbsttests richtet sich daher besonders an Eltern, deren Kinder unter den oben genannten Beschwerden leiden. Weisen Sie Kunden und Kundinnen unbedingt auf die hohe Ansteckungsgefahr durch die Bakterien hin. Das erkrankte Kind sollte nach Möglichkeit keinen Kontakt zu Geschwistern haben.
Empfehlen Sie Eltern, bei einem positiven Streptokokken-Test mit ihrem Kind einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Raten Sie zu einem vorherigen Anruf in der Praxis, damit das dortige Team Maßnahmen ergreifen kann, um eine Ansteckung anderer Patienten und Patientinnen zu vermeiden.