Aktueller Stand: Was ist mit der Isolationspflicht für Coronainfizierte?
In jedem Bundesland gelten jetzt andere Regelungen – von der Empfehlung bis zur Pflicht. Für das Personal in medizinischen Einrichtungen gelten Sonderregeln.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben die Isolationspflicht für Menschen mit einer nachgewiesenen Coronainfektion aufgehoben. Andere Länder halten an den bisherigen Regelungen fest oder ändern sie nur geringfügig.
Die meisten Länder, die auf eine Isolationspflicht verzichten, empfehlen aber weiterhin, sich für fünf Tage zu isolieren, wenn ein positiver Corona-Befund vorliegt. Statt Pflicht gilt nun also eine Empfehlung.
Ausnahmen für medizinisches Personal
Für Sie ändert sich allerdings nichts. Denn in allen Ländern, in denen die Isolationspflicht abgeschafft wurde, gelten weiterhin separate Regelungen für Angestellte in medizinischen Einrichtungen. Sie müssen sich weitgehend an ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot halten, sofern sie mit SARS-CoV-2 infiziert sind. In den meisten Fällen endet die Isolationspflicht erst dann, wenn ein offizieller Test bestätigt, dass Sie nicht mehr Corona-positiv sind.
Diese Länder behalten die Isolationspflicht
Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Thüringen halten an der Isolationspflicht für Infizierte fest – allerdings mit unterschiedlich langen Vorgaben zur Isolation sowie dem Ende.
Hier finden Sie die detaillierten Regelungen für die einzelnen Bundesländer.