Aktualisiertes Positionsnummernverzeichnis für HKP und Haushaltshilfe
Für Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe liegt jetzt ein neues Positionsnummernverzeichnis vor. Sie können es online herunterladen.
Der GKV-Spitzenverband hat das aktualisierte Positionsnummernverzeichnis für Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe veröffentlicht. Änderungen zum bisherigen Verzeichnis sind auf der zweiten Seite aufgelistet. Außerdem sind alle neu aufgenommene Positionsnummern zusätzlich farblich gekennzeichnet.
Das aktuelle Positionsnummernverzeichnis können Sie hier herunterladen.
Das verraten Ihnen die Positionsnummern
Die sechsstelligen Positionsnummern benötigen Sie für die Abrechnung mit den Pflegekassen. Sie sind nach einer bestimmten Logik aufgebaut: Die erste und zweite Stelle bezeichnet die gesetzliche Leistungsgrundlage, also zum Beispiel Häusliche Krankenpflege bis zu vier Wochen (01), eine Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt (05) oder Häusliche Krankenpflege als Regelleistung bis zu vier Wochen lang (10).
Die Art der Versorgung können Sie an der dritten Ziffer kennen, zum Beispiel Grundpflege (1), Behandlungspflege (2) oder eine Hauswirtschaftliche Versorgung (3), eine hauptberufliche Haushaltshilfe mit staatlicher Anerkennung (5), eine ambulante intensivpflegerische Versorgung (A) und so weiter.
Die vierte bis sechste Stelle der Positionsnummer gibt Aufschluss über die Leistungs- oder Vergütungsart. Das ist der komplizierteste Part, weil nicht nur Einzelleistungen aufgelistet sind, sondern auch Pauschalbeträge, Zuschläge, Hausbesuche und vieles mehr.
Der GKV-Spitzenverband aktualisiert das Positionsnummernverzeichnis regelmäßig, um unter anderem neue Posten aufzunehmen.
Quellen
Wir haben Hintergrundinformationen für Sie zusammengestellt:
Verband- und Hilfsmittel richtig abrechnen