Ärztezeitung warnt: Regress-Risiko bei der Zusammenarbeit mit Wundmanagern
Eine Erstattungsfähigkeit für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ besteht aktuell nicht mehr. Teams in Arztpraxen sollten daher einige Punkte beachten, um einen Regress zu vermeiden.
Seit Anfang Dezember erstattet die GKV die Kosten für bestimmte Verbandsmaterialien nicht mehr: Die Hersteller aller „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“, die unter die sogenannte Gruppe III fallen, müssen zunächst einen Wirksamkeitsnachweis erbringen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte ursprünglich geplant, die entsprechende Frist zu verlängern. Durch den Bruch der Ampel-Koalition wurde dieser Antrag jedoch nicht mehr bearbeitet. Für Ärzte und Ärztinnen heißt das: Wenn sie Materialien zur Wundversorgung verordnen, gelten neue Kriterien. Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Zusammenarbeit mit Wundmanagern gefragt. Darauf verweist die Ärztezeitung in einem Podcast.
Draco-Produkte gehören nicht zur Kategorie III und können daher weiterhin zulasten der Krankenkasse verwendet werden.
Die aktuelle Herausforderung im Einzelnen:
- Für einen Teil der Produkte (Kategorie III), die bislang für die Wundversorgung verwendet wurden, besteht derzeit keine Erstattungsfähigkeit mehr.
- Auf den Verpackungen sind die jeweiligen Kategorien in der Regel nicht kurz und prägnant hinterlegt.
- In den Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind ebenfalls weder Preise noch Einstufungen zu finden.
- Im Praxisalltag fehlt die Zeit, um sich ausgiebig in die Beschreibungen einzulesen. Dementsprechend kann nicht spontan geklärt werden, ob ein Regressrisiko bei einer bestimmten Verordnung besteht.
Besonderheiten in der Zusammenarbeit mit Wundmanagern
Im Podcast verweist die Ärztezeitung darauf, dass viele Wundmanager einen Teil ihres Einkommens durch die enge Zusammenarbeit mit Unternehmen erzielen. Die KV-Nordrhein hatte diesbezüglich bereits darauf verwiesen, dass Ärzte und Ärztinnen die Verantwortung für das Wirtschaftlichkeitsgebot tragen. Dazu gehört es, Empfehlungen der Wundmanager zu prüfen. Da die Kosten für zahlreiche Produkte aktuell nicht mehr übernommen werden, kommt ein weiteres Problem hinzu: Die Praxen müssten für jede Bitte eines Wundmanagers, die sich auf die Verordnung eines speziellen Produkts bezieht, die Kategorie feststellen. Das wäre ein erheblicher Mehraufwand.
Im Podcast der Ärztezeitung macht Christian Sommerbrodt Lösungsvorschläge. Er ist Mitglied des Bundesvorstands des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands.
- Er rät Praxisteams dazu, eigene Positivlisten zu erstellen, wo sie Produkte aufführen, von denen die Kategorien bekannt sind (beziehungsweise von den Ärzten und Ärztinnen bereits ermittelt wurden). Aus seiner Sicht seien etwa 20 Posten auf solch einer Liste ausreichend.
- Zusätzlich sei es wichtig, Wundmanager darauf hinzuweisen, dass sie nur noch Produktarten empfehlen, ohne konkrete Herstellernamen aufzuführen, also beispielsweise „Schaumstoffauflage in der Größe 10 x 10 Zentimeter“. Im nächsten Schritt wählt der Arzt oder die Ärztin das entsprechende Produkt von der Positivliste aus. So lässt sich ein potenzieller Regress vermeiden.
- Tipp: Einige Krankenversicherungen und Kassenärztlichen Vereinigungen haben bereits Listen erstellt, die ebenfalls hinzugezogen werden können.
Quellen
Regressrisiko mindern und das Praxis-Budget schonen:
Korrekt und datenschutzkonform digital dokumentieren: