ABDA-Datenpanel 2024: bis zum 13. Dezember teilnehmen
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ABDA-Datenpanel 2024: bis zum 13. Dezember teilnehmen

Aktuell sammelt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wieder Angaben für ihre jährliche Branchenanalyse ein.

Apotheker und Apothekerinnen, die beim ABDA-Datenpanel 2024 Angaben hinterlegen, leisten einen wichtigen Beitrag, um verlässliche Informationen über öffentliche Apotheken zu generieren. Diese Daten erleichtern der ABDA und den Landesapothekerverbänden die Interessenvertretung gegenüber Politik, Krankenkassen und den Medien. 

Für die teilnehmenden Apotheken hat das Panel zudem den Vorteil, dass sie im Nachgang exklusive Brancheninformationen erhalten.  

Wie funktioniert die Teilnahme am ABDA-Datenpanel 2024? 

Sie registrieren sich über diesen Link beim Kooperationspartner Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Dort tragen Sie beispielsweise Ihre zuständige Apothekerkammer sowie die NNFID ein, die sie auf den Unterlagen zum Nacht- und Notfalldienst (NNF) finden. Daraufhin erstellt das System eine individuelle Teilnehmernummer und einen Wiederherstellungsschlüssel. Falls Sie bereits im vergangenen Jahr zum Panel beigetragen haben, verwenden Sie die bisherigen Zugangsdaten. 

Was wird beim ABDA-Datenpanel abgefragt? 

Der Online-Fragebogen gliedert sich in fünf Themenbereiche. Neben Angaben zur Person werden Charakteristika der Apotheke erhoben. Weitere Fragenkomplexe behandeln die flächendeckende Versorgung, Apotheke und Impfung sowie betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Für den betriebswirtschaftlichen Teil bieten manche Warenwirtschaftssysteme die Möglichkeit, eine standardisierte Datenauswertung abzurufen und in den Fragebogen zu übertragen. 

Wie aufwendig ist eine Panel-Teilnahme? 

Insgesamt liegt die Bearbeitungszeit für den Online-Fragebogen bei etwa 30 bis 45 Minuten. Sie können das Ausfüllen bei Bedarf aber unterbrechen und später fortsetzen. Nach einer Unterbrechung von mindestens 20 Minuten erfolgt aus Datenschutzgründen zwar eine automatische Abmeldung, doch das System speichert die bisherigen Angaben zwischen. 

Nachdem Sie alle Felder ausgefüllt haben, tragen Sie noch Ihre Bankverbindung ein, da die ABDA Ihnen für die Mühe eine Aufwandsentschädigung von 200 (brutto) auszahlt.  

ABDA-Datenpanel 2024: bis zum 13. Dezember teilnehmen
ABDA – Apotheken-Award

Hier finden Sie Informationen zum aktuellen Apotheken-Award der ABDA.

Apotheken-Award der ABDA
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.