Ab sofort möglich: Pflegebegutachtung per Videotelefonie
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Ab sofort möglich: Pflegebegutachtung per Videotelefonie

Die Videotelefonie stellt seit heute eine zusätzliche Option für Pflegebegutachtungen dar. Langfristig plant der Medizinische Dienst Bund, diese Möglichkeit weiter auszubauen.

Die Zahl der Pflegebegutachtungen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – von 1,8 Millionen im Jahr 2017 auf 2,88 Millionen im Jahr 2023. Diese Entwicklung geht vor allem auf den demografischen Wandel und Leistungsverbesserungen durch die Pflegereform 2017 zurück. Mit dem Eintritt der Babyboomer-Generation ins Rentenalter erwarten Fachleute einen weiter<s> </s>wachsenden Bedarf. 

Die Medizinischen Dienste setzen daher verstärkt auf die Digitalisierung. Neben persönlichen Hausbesuchen und strukturierten Telefoninterviews können Begutachtungen nun auch per Videotelefonie durchgeführt werden. Die Option besteht für Höherstufungsanträge und Wiederholungsbegutachtungen, also in Fällen, in denen bisher auch strukturierte Telefoninterviews möglich waren.  

Vorteile der Videotelefonie bei Pflegebegutachtungen 

Die Einführung der Videotelefonie bietet mehrere Vorteile: Trotz steigender Fallzahlen verkürzt sich die Wartezeit auf eine Begutachtung. Zum einen sparen die Experten und Expertinnen Zeit für die Anreise. Zum anderen lässt sich das Personal flexibler einsetzen, wenn Fahrwege nicht berücksichtigt werden müssen. 

Die Videotelefonie dürfte zudem eine erhebliche Erleichterung für An- und Zugehörige sein, die zum relevanten Termin nicht vor Ort sein können. 

Laufendes Forschungsprojekt zur Ausweitung der Digitalisierung 

Aktuell läuft ein umfangreiches Projekt, in dem Forschende untersuchen, unter welchen Umständen die Videobegutachtung zur Regel werden könnte. Dafür vergleichen sie die Ergebnisse von videobasierten und persönlichen Begutachtungen. Außerdem wollen sie herausfinden, wie gut sich die Telemedizin in die Praxis umsetzen lässt und ob die Beteiligten dieses Format gut akzeptieren. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert das Projekt, das in Zusammenarbeit mit elf Medizinischen Diensten und unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Bremen stattfindet.  

Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, strebt grundsätzlich mehr Flexibilität bei den Formaten an. Sie plädiert für mehr Entscheidungsspielräume für Gutachterinnen und Gutachter, um die individuellen Situationen der Antragstellenden besser berücksichtigen zu können. 

Ab sofort möglich: Pflegebegutachtung per Videotelefonie
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.