Ab sofort möglich: Online-Meldung von Infektionskrankheiten
 - Arztpraxis

Ab sofort möglich: Online-Meldung von Infektionskrankheiten

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat sein Online-Portal DEMIS zur Meldung von Infektionskrankheiten für Arztpraxen freigeschaltet. Was Sie als MFA dazu wissen sollten.

Bisher mussten Sie als MFA meldepflichtige Infektionen meist per Fax oder per Telefon an die Gesundheitsämter übermitteln. Das ist nicht mehr nötig: Sie können die Daten jetzt auf dem Online-Portal DEMIS vom RKI eintragen. Die Abkürzung DEMIS steht für „Deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz“. 

Die Online-Meldung spart Ihnen als MFA Zeit und senkt zudem die Fehleranfälligkeit bei der Datenübertragung. Außerdem können Behörden schneller auf potenzielle Ausbrüche reagieren und Schutzmaßnahmen einleiten. Denn die Angaben liegen gesammelt vor und müssen von den Beschäftigten der Gesundheitsämter nicht mehr weiterverarbeitet werden.

Details zur Meldepflicht

Zu den meldepflichtigen Infektionen gehören unter anderem Keuchhusten, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken. Für diese Erkrankungen gilt: Bestätigte Erkrankungen, Verdachtsfälle und Todesfälle müssen innerhalb von 24 Stunden bei DEMIS eingetragen sein. Mehr Informationen zu meldepflichtigen Informationen finden Sie hier.

Ausführliche Informationen für den Einstieg in DEMIS

Um Praxisleitung und Praxisteam den Einstieg in DEMIS zu erleichtern, hat das RKI verschiedene Informationen zusammengestellt. Hierzu gehören unter anderem:

  • eine ausführliche Anleitung, um das Portal und die DEMIS-Wissensdatenbank zu nutzen

  • ein Infoblatt, in dem grundlegendes Wissen für Sie als MFA zum DEMIS-Meldeportal zusammenstellt ist

  • Informationen für Arztpraxen, die sich innerhalb der Telematikinfrastruktur bei DEMIS anmelden möchten 

Tipps für MFA

Nach der Freischaltung von DEMIS schlagen Sie der Praxisleitung am besten vor, das gesamte Team im Umgang mit DEMIS zu schulen. Je mehr Kolleginnen und Kollegen damit arbeiten, desto schneller und reibungsloser läuft der Meldeprozess. Zusätzlich macht es Sinn, die DEMIS-Meldung in die täglichen Praxisabläufe zu integrieren und Verantwortliche zu benennen. 

Ab sofort möglich: Online-Meldung von Infektionskrankheiten

Hier finden Sie Informationen zum Abrechnen von Schutzimpfungen.

Schutzimpfungen
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.