Ab sofort keine Meldung mehr der COVID-19-Impfdaten
Die Dokumentationspflicht der Praxen ist beendet. Als MFA müssen Sie keine Sorge mehr dafür tragen, dass die Daten wöchentlich übermittelt werden. Andere Regelungen bleiben bestehen.
Wichtige Impfprogramme sind meistens mit einer umfassenden Datenerhebung verknüpft. Auf diese Weise können Fachleute den Impfstatus in der Bevölkerung beurteilen und gleichzeitig ermitteln, wie stark er die Häufigkeit, die Verteilung und – wie bei COVID-19 – den Verlauf der jeweiligen Erkrankung beeinflusst. Dafür melden die Praxen ihre Daten an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV), die sie an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt.
Fürs Monitoring der COVID-19-Impfungen waren die Praxen seit April 2023 verpflichtet, wöchentlich alle Angaben zu erfolgten Impfungen über das Impf-Doku-Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hochzuladen. Das ist ab sofort nicht mehr erforderlich.
So gehen Praxen jetzt bei COVID-19-Impfungen vor
Wichtig für Praxisteams: Wie bei anderen Schutzimpfungen vermerken Sie den Status einerseits in der Patientenakte und andererseits im Impfausweis.
Die KV-Impfsurveillance gemäß Infektionsschutzgesetz besteht unverändert. Diesbezüglich müssen Sie als MFA nicht aktiv werden. Die jeweilige KV zieht dafür die relevanten Angaben aus den Abrechnungsdaten und sendet sie ans RKI sowie ans Paul-Ehrlich-Institut – das funktioniert über die bundesweit einheitlichen Pseudo-Gebührenordnungspositionen, die Ihnen bekannt sind.
Für COVID-19-Impfungen erfassen Sie folgende Informationen:
- die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (abgebildet über die impfstoffspezifische Pseudo-Gebührenordnungsposition)
- die Chargennummer (Feld 5010 bei der Abrechnung)
- die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie (Eintragung der entsprechenden Zahl in das Feld 5009)
Quellen:
Wöchentliche Neuigkeiten für den Praxisalltag