Ab 2027: Einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz
 - Pflegekräfte

Ab 2027: Einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz

Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Die Umstellung soll dazu beitragen, den Personalmangel in der Pflege zu verringern.

Die Bundesregierung verfolgt verschiedene Ansätze, um langfristig die pflegerische Versorgung zu sichern. Einer davon ist eine Umverteilung der Aufgaben. Dazu hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, dem der Bundesrat allerdings noch zustimmen muss.

So sieht das Konzept aus: Künftig übernehmen Pflegeassistenzkräfte verstärkt Tätigkeiten, die bislang den Pflegefachkräften vorbehalten waren. Dadurch sinkt die Arbeitsbelastung der Fachkräfte. Gleichzeitig sollen Abläufe dadurch effizienter werden.

Insgesamt erfährt der Beruf der Pflegefachassistenz eine Aufwertung, weswegen sich – so die Hoffnung – mehr Menschen dafür entscheiden, ihn auszuüben. Während der gesamten Ausbildungszeit erhalten die Auszubildenden eine faire Vergütung. Nach erfolgreichem Abschluss können sie in allen Bereichen der Pflege und in jedem Bundesland tätig werden. Das ist ein wichtiger Punkt: Die Ausbildungsinhalte werden deutschlandweit vereinheitlicht und ersetzen die derzeit 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Im Zuge dessen wird auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfacht.

Die Details der neuen Ausbildung zur Pflegefachassistenz

  • Einblicke: Die generalistische Ausbildung soll zu einem umfassenden Überblick führen, weswegen Pflichteinsätze in allen zentralen Versorgungsbereichen vorgesehen sind: stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege.
  • Start der Ausbildung: 1. Januar 2027 (wenn der Bundesrat zustimmt)
  • Dauer: In Vollzeit beträgt die Dauer 18 Monate. Es besteht aber die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren und entsprechend zu verlängern. Bei einschlägiger Berufserfahrung können die Auszubildenden schneller zu einem Abschluss gelangen.
  • Zugang: Im Normalfall dient ein Hauptschulabschluss als Zugangsvoraussetzung. Wenn die Pflegeschule eine positive Prognose ausstellt, ist ein Zugang ohne formalen Abschluss möglich.
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Details werden noch festgelegt.
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Nicht nur die Ausbildung wird vereinheitlicht. Das Gleiche gilt für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Geplante sind Regelungen mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang. Eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung soll es nicht mehr geben.
Ab 2027: Einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz

Hier geht’s zu den Draco-Fortbildungen für Pflegekräfte:

Fortbildungen für Pflegekräfte
Die Autorin Michelle Eisenberg
Michelle Eisenberg, examinierte Pflegekraft

Michelle Eisenberg ist examinierte Pflegekraft mit der Zusatzqualifikation Praxisanleitung in der Pflege.
Sie hat sowohl in der ambulanten als auch stationären Pflege Erfahrung gesammelt.
Seit einiger Zeit arbeitet Frau Eisenberg im Kundenservice von Dr. Ausbüttel im Bereich Beratung.