17.703 neue Hilfsmittel sind zugelassen
Der GKV-Spitzenverband hat ein Update des Hilfsmittelverzeichnisses herausgebracht. Die Zahl der gelisteten Produkte ist deutlich gestiegen.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) führt ein Verzeichnis, in dem sämtliche Hilfsmittel gelistet sind, die zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Regelmäßige Aktualisierungen sind unverzichtbar – gemäß dem aktuellen Stand der Technik und Fortschritten in der Medizin verändert sich die Zusammenstellung. Interessenvertretungen und die Spitzenorganisationen der Hersteller und Leistungserbringer sind in diesen Prozess eingebunden. In regelmäßigen Berichten stellt die GKV schließlich die Anpassungen vor.
In die aktuelle Version des Hilfsmittelverzeichnisses wurden 17.703 Produkte neu aufgenommen und 9.170 Produkteinträge aktualisiert. Der Schwerpunkt der letzten Aktualisierungen lag auf Inhalations- und Atemtherapiegeräten, Rollstühlen, Prothesen, Hilfsmitteln bei Diabetes sowie Pflegehilfsmitteln. Insgesamt stehen den Patienten und Patientinnen jetzt mehr als 44.000 Hilfsmittel zur Verfügung.
Hintergrundinformation Hilfsmittelverzeichnis
Die Hersteller reichen einen Antrag ein, damit ihre Produkte geprüft und gegebenenfalls in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer Verordnung durch einen Arzt oder eine Ärztin die Kosten übernimmt. Das Verzeichnis liefert also einerseits umfassende Informationen darüber, welche Leistungen die Krankenkassen erfüllen müssen. Andererseits bietet es einen Überblick über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte.