Das ist neu im Jahr 2025 - Infos für die Pflegebranche
Auf welche Änderungen sollten sich Pflegekräfte einstellen? Wir haben Ihnen die wichtigsten Neuerungen für 2025 zusammengestellt.
Pflegekompetenzgesetz beschlossen
Der Gesetzesentwurf zum Pflegekompetenzgesetz wird umgesetzt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die detaillierte Ausgestaltung erfolgt 2025. Weitreichende Neuerungen sind zu erwarten, da das Gesetz viele Bereiche betrifft. Das sind die wichtigsten Punkte:
- Pflegefachpersonen sollen künftig eigenverantwortlich Leistungen erbringen dürfen, die bisher Ärzten und Ärztinnen vorbehalten waren. Das betrifft unter anderem die Wundversorgung sowie das Management von Diabetes und Demenz. Durch Folge-Verordnungen erhalten sie zusätzliche Möglichkeiten, über die Anwendung von Hilfsmitteln zu entscheiden.
- Im Pflegeberufegesetz wird festgelegt, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben ausüben dürfen.
- Unter Mithilfe der Pflegeberufsorganisationen startet ein Projekt, um eine exakte Beschreibung der Aufgaben und Befugnisse der Pflegefachpersonen zu erarbeiten.
- Der Plan sieht eine Stärkung der Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene vor. Anders gesagt: Die Pflegebranche erhält die Chance, ihre Zukunft mitzugestalten.
- Die Vorgaben im Bereich der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote vor Ort sollen weiterentwickelt, flexibilisiert und entbürokratisiert werden.
- Pflegebedürftige in häuslichen Strukturen benötigen einen niedrigschwelligen Zugang zu Präventionsprogrammen. Pflegefachpersonen dürfen durch gezielte Empfehlungen dazu beitragen.
- Neue Regelungen werden in das Vertragsrecht, das Leistungsrecht sowie in das Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung aufgenommen. Dahinter steckt das Ziel, innovative quartiernahe Wohnformen zu fördern und neue Angebote für die ambulante Versorgung zu schaffen.
- Pflegekassen und Kommunen sind aufgefordert, enger zusammenzuarbeiten und Daten zur Versorgungssituation auszutauschen. So kann der Bedarf besser erfasst und in der kommunalen Pflegestrukturplanung berücksichtigt werden.
- Die Kommunen erhalten zusätzliche verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten, wenn es um die Zulassung von Pflegeeinrichtungen geht.
- Es sind Regelungen im Pflegevergütungsrecht vorgesehen, um den Vereinbarungsparteien schlankere Verfahren und zügigere Abschlüsse zu ermöglichen. Das könnte Pflegeeinrichtungen dabei helfen, ihre Leistungen besser zu finanzieren. Zudem ist für sie eine Entlastung bei den Themen Personal und Entlohnung in Bezug auf Meldefristen und bürokratischen Aufwand vorgesehen.
Akademisierung schreitet voran
Im Jahr 2024 sind verschiedene Schritte unternommen worden, um akademische Abschlüsse in der Pflege zu fördern. Unter anderem erhalten Studierende inzwischen für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Mehrere Hochschulen haben neue Institute oder Professuren für den Bereich Pflege eingerichtet. Diese Entwicklung wird sich im Jahr 2025 fortsetzen. Für erfahrene Kräfte steigt das Angebot an berufsbegleitenden Studiengängen oder Weiterbildungen. Das funktioniert unter anderem durch den Einsatz digitaler Techniken.
Ausbau multikultureller Teams
Die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte wurden bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht. Das betrifft vor allem den Umfang und die Form der erforderlichen Unterlagen. Parallel werben Politiker und Politikerinnen im Ausland um (angehende) Pflegekräfte, die gerne in Deutschland arbeiten würden. Der Anteil der Kollegen und Kolleginnen mit Migrationshintergrund nimmt also voraussichtlich weiter zu.
Wir haben Ihnen Tipps zusammengestellt, wie die Integration ausländischer Pflegefachkräfte besser funktioniert.
Mehr Geld durch die Pflegereform 2025
Die finanzielle Ausgestaltung der Pflege verändert sich. Als Pflegekraft sollten Sie darüber informiert sein, denn im Bereich der ambulanten Unterstützung können Sie ältere Menschen sowie Angehörige entsprechende Hinweise geben. Außerdem profitieren auch Pflegeeinrichtungen zum Teil von den erhöhten Budgets. Die meisten Pflegeleistungen steigen um jeweils 4,5 Prozent. Das sind die wichtigsten Zahlen:
Pflegegeld 2025
- Pflegegrad 2: 347 Euro (zuvor 332 Euro)
- Pflegegrad 3: 599 Euro (zuvor 573 Euro)
- Pflegegrad 4: 800 Euro (zuvor 765 Euro)
- Pflegegrad 5: 990 Euro (zuvor 947 Euro)
Pflegesachleistungen 2025
- Pflegegrad 2: 796 Euro (zuvor 761 Euro)
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro (zuvor 1.432 Euro)
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro (zuvor 1.778 Euro)
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro (zuvor 2.200 Euro)
Entlastungsbetrag 2025
Pflegebedürftige nutzen ihn unter anderem für die ambulante Pflege sowie Angebot zur Unterstützung im Alltag. Die Höhe liegt für alle Pflegegrade bei 131 Euro im Monat (zuvor 125 Euro).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025
Der Betrag für Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe & Co. steigt 2025 auf monatlich 42 Euro (zuvor 40 Euro).
Verhinderungspflege 2025
Es gibt ein jährliches Budget, um einen Ersatz zu bezahlen, wenn die pflegende Person verhindert ist. Das liegt künftig bei 1.685 Euro (zuvor 1.612 Euro).
Kurzzeitpflege 2025
Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein Jahresbudget. Es beträgt 1.854 Euro (zuvor 1.774 Euro).
Tages- und Nachtpflege 2025
Bei diesen Formen der teilstationären Pflege finden ergänzende Aufenthalte in einer Einrichtung statt
• Pflegegrad 2: 721 Euro (zuvor 689 Euro)
• Pflegegrad 3: 1.357 Euro (zuvor 1.298 Euro)
• Pflegegrad 4: 1.685 Euro (zuvor 1.612 Euro)
• Pflegegrad 5: 2.085 Euro (zuvor 1.995 Euro)
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025
Erhöhung des Zuschusses zur Wohnraumanpassung 2025 (Barrierefreiheit): 4.180 Euro pro Maßnahme für alle Pflegegrade (zuvor 4.000 Euro).
Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA 2025
Mit diesem Geld bezahlen Pflegebedürftige Fachpersonen vor allem dafür, sie in Digitale Pflegeanwendungen (DIPA) einzuweisen. Dafür stehen monatlich 53 Euro zur Verfügung (zuvor 50 Euro)
Leistungen für die vollstationäre Pflege 2025
- Pflegegrad 2: 805 Euro (zuvor 770 Euro)
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro (zuvor 1.262 Euro)
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro (zuvor 1.775 Euro)
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro (zuvor 2.005 Euro)
Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen 2025
- Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegrade: 224 Euro monatlich (zuvor 214 Euro)
- Anschubfinanzierung für alle Pflegegrade: 2.613 Euro pro Person (zuvor 2.500 Euro)
60 Millionen Euro für Quartiersprojekte
Ab 2025 können Fördermittel in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro jährlich aus der sozialen und privaten Pflegeversicherung abgerufen werden, ergänzt durch den gleichen Betrag von Bund, Ländern und Kommunen. Die insgesamt 60 Millionen Euro sind für die Finanzierung innovativer Quartiersprojekte gedacht. Dabei besteht die Möglichkeit, Fördergelder für insgesamt vier Jahre in Anspruch zu nehmen. Der GKV-Spitzenverband hat Empfehlungen für die inhaltlichen Schwerpunkte der Modellprojekte ausgesprochen:
- Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in der häuslichen Umgebung
- Schaffung von niedrigschwelligen Zugängen zu Pflegeleistungen
- Fachkräftesicherung und Aufbau ehrenamtlicher Strukturen
- Digitale Vernetzung der verschiedenen Akteure in der Pflegebranche
- Maßnahmen, um lokale Gemeinschaften zu verbessern und Präventiv-Angebote umzusetzen
Pflicht zur E-Rechnung ab 1. Januar 2025
Alle Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen von Geschäftspartnern zu empfangen. Für den Versand gelten lange Übergangsfristen.
Wichtig: Ein PDF reicht nicht aus! Bei der elektronischen Rechnung handelt es sich um ein spezielles Format (europäische Norm EN 16931), das sich maschinell auslesen lässt. Faktisch benötigen Pflegeeinrichtungen oder ambulante Dienste also ein entsprechendes Modul für Ihre Buchhaltungssoftware oder ein eigenes Programm, ein sogenanntes ERP-System. Darüber werden eingehende Dokumente weiterverarbeitet und archiviert.
Aktuell sind keine Sanktionen vorgesehen, falls Sie diese Vorgabe nicht zum Stichtag einhalten. Es sind jedoch alle Unternehmen verpflichtet, ihre Technik umzustellen. Daher kommt es womöglich schnell zu Problemen im Geschäftsverkehr, falls der Empfang von E-Rechnungen nicht möglich ist.
Tipp für 2025:
Fortbildungen für PflegekräfteArbeitsrecht: E-Mail statt Papierflut
Mit dem Start des neuen Jahres reicht die Textform für bestimmte arbeitsrechtliche Mitteilungen und Dokumentationen aus. Ein Ausdruck, den Sie per Hand unterschreiben, wird also verzichtbar. Das Papierarchiv entfällt. Stattdessen reicht eine lesbare Erklärung aus, die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert wird. Dann kann beispielsweise eine E-Mail sein oder ein elektronisches Dokument. Es muss allerdings so geschützt sein, dass nachträgliche Änderungen technisch unmöglich sind. Zu einer gängigen Variante dürften sich Verträge per PDF entwickeln. Achten Sie darauf, dass Sie eine Empfangsbestätigung von neuen Beschäftigten erhalten. Das erfolgt am besten ebenfalls per Mail, was eine lückenlose digitale Dokumentation erlaubt.
Ausnahmen greifen, wenn der Gesetzgeber ausdrücklich die Schriftform vorschreibt. Das trifft vor allem auf Befristungen zu sowie auf Kündigungen. Diese haben als E-Mail-Anhang keine Gültigkeit. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag per PDF würde also der Vertrag zustande kommen, nur die Befristung wäre unwirksam. Sie hätten die Person dementsprechend ungewollt unbefristet eingestellt.
Quellen:
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