Aktuelle Corona-Maßnahmen in Praxen gelten nicht mehr

Aktuelle Corona-Maßnahmen in Praxen gelten nicht mehr

Die BGW hat am Mittwoch die Corona-Arbeitsschutzregeln zurückgezogen. Was bedeutet das im Arbeitsalltag für Sie als MFA?

Die Bundesregierung hat die Covid-19-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert, und die BGW zieht nach – die branchenspezifischen Regeln gelten ebenfalls nicht mehr.

Diese Maßnahmen fallen weg

  • Praxen müssen keinen Hygieneplan mehr vorhalten.
  • Es ist nicht mehr nötig, die Zahl der betriebsbedingten Kontakte zu reduzieren.
  • Mitarbeitende müssen nicht mehr darin unterwiesen werden, welche Gefahren von einer Covid-19-Infektion ausgehen können.
  • Beschäftigte müssen nicht mehr über die Details einer Schutzimpfung informiert werden.
  • Die gesetzlich festgelegte Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen, entfällt. Das ist künftig nur erlaubt, wenn die Vorgesetzten zustimmen.
Wichtig

Die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt weiterhin. Ob das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske weiterhin nötig ist, hängt zwar von den Vorgaben im jeweiligen Bundesland ab – ist aber unbedingt empfehlenswert.

Gesundheitsschutz trotzdem nicht vernachlässigen

Das heißt jedoch nicht, dass an Ihrem Arbeitsplatz automatisch die bisherigen Corona-Maßnahmen nicht mehr gelten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben grundsätzlich die Pflicht, ihre Beschäftigten vor eventuellen Erkrankungen zu schützen, soweit das möglich ist. Sie legen jetzt eigenverantwortlich fest – abhängig von der individuellen Situation – welche Maßnahmen umgesetzt werden. Die BGW empfiehlt weiterhin die Basisschutzmaßnahmen (AHA+L):

  • A = Abstand: Halten Sie in Innenräumen mindestens 1,5 Meter zu anderen Menschen ein, wenn das möglich sein sollte.
  • H = Hygiene: Husten und niesen Sie in die Armbeuge. Desinfizieren Sie sich die Hände regelmäßig (oder gründlich waschen). Bleiben Sie bei möglichen Corona-Symptomen zu Hause.
  • A = Arbeiten mit Maske: Wenn es nicht möglich ist, die Abstandsregeln einzuhalten oder die Räume schlecht belüftet sind, sollten alle Beschäftigten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • L = Lüften: Innenräume regelmäßig gründlich lüften.

Die BGW empfiehlt darüber hinaus, bestehende Schutzeinrichtungen wie Abtrennungen und Händedesinfektionsspender weiterhin zu nutzen. Auch Testangebote für die Beschäftigten seien sinnvoll, um Corona-Ausbrüche in der Praxis zu vermeiden.

In aktuellen Gefährdungssituationen sollten Vorgesetzte die Maßnahmen wieder verschärfen.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.