Ab 1. Juli: Nagelspangenbehandlung auf Rezept
Die podologische Nagelspangenbehandlung wird zur Kassenleistung. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 kann sie verordnet werden. Was Sie als MFA dazu wissen sollten.
Ab dem dritten Quartal soll die professionelle Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms (DFS) von den Kassen übernommen werden. Derzeit können sich manche Patientinnen und Patienten die notwendige podologische Behandlung (medizinische Fußpflege) nicht leisten. So werden eingewachsene Fußnägel manchmal mit der Zeit zu Wunden, die nicht mehr heilen. Oft bleibt dann nur noch die Amputation von Zehen oder des ganzen Fußes.
Was können Sie als MFA jetzt schon tun?
Informieren Sie diabetische Hochrisikopatientinnen und -patienten, dass die Behandlung ihrer eingewachsenen Zehennägel bald als Kassenleistung verordnet werden kann.
Hintergrund: Amputation verhindern
Jedes Jahr kommt es in deutschen Krankenhäusern zu etwa 25.000 Amputationen als Folge eines Diabetischen Fußsyndroms. Wie viele Amputationen zusätzlich ambulant erfolgen, ist nicht bekannt. Fest steht: Viele dieser Eingriffe ließen sich mit individuell angepassten Nagelkorrekturspangen relativ einfach verhindern. Durch mechanische Druckentlastung wächst der Nagel dann nicht weiter ins Gewebe ein, die Entzündung geht bestenfalls zurück. Deswegen soll die ärztliche Verordnung der podologischen Nagelspangenbehandlung ermöglicht werden. Das Bundesministerium für Gesundheit muss nur noch bestätigen, dass es keine rechtlichen Einwände gegen den Beschluss hat – das ist aber nicht zu erwarten. Auch die Zusammenarbeit zwischen Podologen und Diabetologen für eine professionelle, präventive und Gliedmaßen erhaltende Therapie wird dadurch gefördert.
Hinweise zur richtigen Fußpflege bei Diabetes können Sie betroffenen Patienten außerdem in Form dieser ausführlichen Broschüre mitgeben.
Patientenbroschüre Diabetisches Fußsyndrom