Musterklausur Wirtschafts- und Sozialkunde
Multiple Choice-Musterklausur Wirtschafts- und Sozialkunde der Ärztekammer Niedersachsen, März 2016, für die schriftliche Abschlussprüfung der Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten (MFA).
Personal der Musterpraxis
In der Berufsausübungsgemeinschaft Dres. Kammer/Hausen arbeiten neben Ihnen noch folgende nichtärztliche Mitarbeiter.
Vollzeitkräfte:
Angelika Seifert, 42 Jahre
Ayse Yildiz, 22 Jahre
Teilzeitkraft:
Sina Wolter, 31 Jahre
Auszubildende:
Marie Sommer, 16 Jahre (1. Ausbildungsjahr)
Swetlana Sobota, 19 Jahre (2. Ausbildungsjahr)
Paul Jung, 20 Jahre (3. Ausbildungsjahr)
Reinigungskraft:
Doris Meier
Die Ausbildungs- und Arbeitsverträge für die Medizinischen Fachangestellten wurden auf der Grundlage der gültigen Tarifverträge abgeschlossen.
Frage 1
Frau Seifert erhält von Frau Dr. Hausen den Auftrag, den Arbeitsplan für den nächsten Monat zu erstellen.
Der neue Plan sieht vor, dass die Auszubildenden vor dem Berufsschulunterricht noch von 07:00 bis 08:30 Uhr in der Praxis arbeiten sollen, sofern der Unterricht erst um 08:45 Uhr, also zur zweiten Stunde, beginnt. Die Berufsschule befindet sich nur wenige Straßen entfernt, so dass gewährleistet ist, dass die Auszubildenden pünktlich im Unterricht sind. Die Auszubildenden sind damit nicht einverstanden, weil die meisten ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler vor dem Unterricht nicht mehr arbeiten müssen.
Stellen Sie mit Hilfe des Jugendarbeitsschutzgesetzes die rechtliche Lage fest.
(A) Frau Dr. Hausen darf alle Auszubildenden vor der Berufsschule in die Praxis zitieren, allerdings dürfte der Berufsschultag erst ab 09:00 beginnen.
(B) Frau Dr. Hausen darf dies nur von Paul Jung verlangen, da Paul bereits volljährig ist und er sich nicht auf das Jugendarbeitsschutzgesetz berufen kann.
(C) Frau Dr. Hausen darf nur Swetlana Sobota und Paul Jung in die Praxis zitieren, da Auszubildende im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sowohl vor als auch nach dem Berufsschultag arbeiten dürfen.
(D) Frau Dr. Hausen darf die Auszubildenden nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz unabhängig vom Beginn der Berufsschule nicht vor dem Berufsschulunterricht arbeiten lassen.
(E) Frau Dr. Hausen darf mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten Marie Sommer und Swetlana Sobota vor der Berufsschule beschäftigen.
Antwort
Frage 2
Paul Jung hat in diesem Kalenderjahr bereits 19 Arbeitstage Urlaub erhalten.
Stellen Sie fest, wie viele Urlaubstage Paul Jung für den Rest des Jahres noch zustehen.
(A) 5 Urlaubstage
(B) 6 Urlaubstage
(C) 9 Urlaubstage
(D) 12 Urlaubstage
(E) 15 Urlaubstage
Antwort
Frage 3
Frau Wolter möchte ihre Einkommensteuererklärung ausfüllen.
Stellen Sie fest, bei welcher Ausgabenart es sich um Sonderausgaben handelt.
(A) Gezahlte Kirchensteuer
(B) Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
(C) Kosten für typische Berufskleidung
(D) Ausgaben für Fachliteratur
(E) Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen im ausgeübten Beruf
Antwort
Frage 4
Frau Seifert ist Vollzeitkraft und Frau Wolter Teilzeitkraft in der Praxis von Herrn Dr. Kammer und Frau Dr. Hausen. Die Lebensgefährten sind gegebenenfalls auch abhängig beschäftigt. Frau Seifert ist in Steuerklasse I und Frau Wolter in Steuerklasse V.
Stellen Sie die zutreffende Aussage fest.
(A) Frau Wolter ist ledig und Frau Seifert ist geschieden.
(B) Frau Wolter ist verheiratet ohne Kind, Frau Seifert ist verheiratet und hat zwei Kinder.
(C) Der Ehemann von Frau Wolter ist in Steuerklasse III.
(D) Der Ehemann von Frau Seifert ist in Steuerklasse VI.
(E) Der Ehemann von Frau Seifert ist in Steuerklasse IV.
Antwort
Frage 5
Stellen Sie fest, welche Organisation Ärztinnen und Ärzte als Arbeitgeber bei Tarifverhandlungen vertritt.
(A) Kassenärztliche Vereinigung
(B) Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/MFA
(C) Berufsgenossenschaft für Gesundheitspflege und Wohlfahrtsdienst
(D) Marburger Bund
(E) Ärztekammer
Antwort
Frage 6
Neben der Berufsausübungsgemeinschaft und der Praxisgemeinschaft gibt es weitere Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit. Eine Möglichkeit bietet eine ambulante Einrichtung, in der Ärzte als angestellte Mitarbeiter tätig sind.
Stellen Sie die korrekte Bezeichnung für eine solche ambulante Einrichtung fest.
(A) Haarstudio
(B) Kosmetikinstitut
(C) Pflegestation
(D) Medizinisches Versorgungszentrum
(E) Ärztliches Versorgungszentrum
Antwort
Frage 7
Stellen Sie den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Medizinischen Fachangestellten fest.
(A) Allgemeine Ortskrankenkassen
(B) Bundesagentur für Arbeit
(C) Pflegekassen bei den Krankenkassen
(D) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(E) Gemeindeunfallversicherungsverbände
Antwort
Frage 8
Herr Dr. Kammer hat nach seinem Medizinstudium die Praxis seines Vaters als Privatarzt weitergeführt, in der Berufsausübungsgemeinschaft ist er jetzt als Vertragsarzt tätig.
Stellen Sie die korrekte Aussage fest.
(A) Ein Vertragsarzt kann als Privatarzt tätig sein.
(B) Ein Privatarzt kann jederzeit als Vertragsarzt tätig werden.
(C) Ein Vertragsarzt darf nicht als Privatarzt tätig werden.
(D) Ein Privatarzt ist automatisch auch ein Vertragsarzt.
(E) Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Vertrags- und einem Privatarzt.
Antwort
Frage 9
Swetlana Sobota sind die Begriffe "Rechtsfähigkeit" und "Geschäftsfähigkeit" nicht klar. In einem Gespräch mit den beiden anderen Auszubildenden der Praxis und Frau Seifert hofft sie, den Unterschied klären zu können.
Stellen Sie die korrekte Aussage fest.
(A) Marie und Swetlana sind beschränkt geschäftsfähig, Paul und Frau Seifert sind voll geschäftsfähig.
(B) Marie ist beschränkt rechtsfähig, Swetlana, Paul und Frau Seifert sind voll rechtsfähig.
(C) Marie, Swetlana und Paul sind als Auszubildende beschränkt geschäftsfähig, Frau Seifert ist voll geschäftsfähig.
(D) Marie ist geschäftsunfähig, Swetlana und Paul sind beschränkt geschäftsfähig, Frau Seifert ist voll rechtsfähig.
(E) Marie ist beschränkt geschäftsfähig. Swetlana, Paul und Frau Seifert sind voll geschäftsfähig.
Antwort
Frage 10
Stellen Sie fest, welches Gesetz Herr Dr. Kammer bei der Auszubildenden Marie Sommer beachten muss.
(A) Bürgerliches Gesetzbuch
(B) Mitbestimmungsgesetz
(C) Tarifvertragsgesetz
(D) Jugendschutzgesetz (JSchG)
(E) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)