Zwischenprüfung in der MFA Ausbildung

Zwischenprüfung in der MFA Ausbildung

Die Zwischenprüfung für MFA findet im zweiten Lehrjahr statt und hat zum Ziel, die bis dahin vermittelten Kenntnisse zu überprüfen. 

Da MFA ein verantwortungsvoller und breit gefächerter Beruf ist, sind Fachwissen und kompetentes Handeln sehr wichtig. Fallen in der Zwischenprüfung Kenntnislücken auf, ist im Verlauf der Ausbildung noch ausreichend Zeit, sich das fehlende Wissen anzueignen.

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Anmeldung und Termine

Üblicherweise wird die Zwischenprüfung für MFA einmal jährlich im Frühjahr angeboten. 

Die konkreten Prüfungstermine und Anmeldefristen sind abhängig von der zuständigen Ärztekammer und werden von diesen selbst veröffentlicht. I. d. R. werden die Anmeldeformulare für die Zwischenprüfung von der Ärztekammer an die Auszubildenden übersandt. Alle Auszubildenden, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung die Hälfte ihrer Ausbildungszeit zurückgelegt haben, sind zur Teilnahme an der Prüfung verpflichtet. Die absolvierte Zwischenprüfung ist auch Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

Rahmenbedingungen und Ablauf

Die Zwischenprüfung für MFA ist eine schriftliche Prüfung der zuständigen Ärztekammer, die maximal 120 Minuten Prüfungszeit umfassen darf. Die Prüfungsfragen können offen oder Multiple Choice mit einer oder mehreren Antwortmöglichkeiten gestellt werden und beinhalten praxisbezogene Fallsituationen. Insgesamt umfasst die Zwischenprüfung 50 bis 60 Aufgaben aus fünf Prüfungsbereichen. Weiterführende Informationen sind auf den Websites der jeweiligen Ärztekammern zu finden.

PrüfungsbereichInhaltAufgabenanzahl (ca.)
1. Arbeits- und Praxishygiene
  • Umweltschutz
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Arbeits- und Praxishygiene
6
2. Schutz vor Infektionskrankheiten
  • Hauptsymptome und Krankheitsbilder
  • Infektionsquellen und -wege, Erreger
  • Infektionsschutzgesetz, Meldepflicht
  • Immunisierung
  • Postexpositionsprophylaxe
7
3. Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten
  • Kommunikation mit unterschiedlichen Gesprächspartnern
  • gebräuchliche med. Fachbezeichnungen: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Diagnostik und Therapie, med. Instrumente und Geräte, Arzneimittelkunde
  • Aufbau, Funktion und Erkrankungen des Körpers
  • Assistenz bei ärztlicher Diagnostik
  • Umgang mit Geräten
  • Grundlagen der Arzneimitteltherapie
  • Notfall
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4. Verwaltungsarbeiten
  • Gesundheitswesen und Ausbildungsbetrieb
  • Berufsausbildung und Ausbildungsvertrag
  • Praxisorganisation
  • Qualitätssicherung und -management
  • Abrechnungswesen
  • Materialbeschaffung und -verwaltung
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5. Datenschutz und Datensicherheit
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • interner und externer Datenaustausch
  • Daten schützen
  • Daten eingeben, pflegen, gegen Verlust sichern, aufbewahren
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In Abhängigkeit von der zuständigen Ärztekammer wird die Zwischenprüfung in einem oder zwei Aufgabensätzen ausgegeben. Bei einer Aufteilung werden die Fragen für den medizinischen und den kaufmännischen Teil getrennt ausgeteilt. Üblicherweise sind dann für den medizinischen Teil eine Prüfungszeit von höchstens 60 Minuten und für den kaufmännischen Teil eine Prüfungszeit von höchstens 40 Minuten plus Vorbereitungs- und Lesezeit vorgesehen. Details zum konkreten Ablauf, Prüfungszeiten sowie Termine für die Zwischenprüfung werden auf den Websites der zuständigen Ärztekammern bekannt gegeben.

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Prüfungsrelevante Inhalte

In der Zwischenprüfung werden alle Inhalte abgefragt, die bis dahin unterrichtet wurden. Eine Übersicht der während der Ausbildung vermittelten Inhalte wird im Artikel Ausbildung zur MFA gegeben.

Relevante Lernfelder und Inhalte für die Zwischenprüfung:

Lernfeld Inhalte
Nr.Bezeichnung 
1Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
  • Berufsorganisationen 
  • Berufsbildungsgesetz 
  • Berufsausbildungsvertrag 
  • Haftung und strafrechtliche Verantwortung 
  • Jugendarbeitsschutz 
  • Mutterschutz 
  • Arbeitsschutz
2Patienten empfangen und begleiten
  • Gesprächsführung 
  • Konfliktlösungsstrategien 
  • Grundlagen des Vertragsrechts 
  • Behandlungsvertrag 
  • Versichertennachweis
  • Versichertengruppen, Kostenträger 
  • Grundlagen der ärztlichen Abrechnung 
  • Karteiführung 
  • Einzel- und Mehrplatzsystem
3Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren
  • Persönliche Hygiene 
  • Selbstschutz durch Immunisierungen 
  • Postexpositionsprophylaxe 
  • Hygienekette 
  • Hygieneplan 
  • Infektionskrankheiten 
  • Meldepflicht
4Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren
  • Physikalische Therapie: Kälte, Wärme, Reizstrom 
  • Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Frakturen 
  • Gelenk- und Muskelverletzungen 
  • Arthrose
5Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
6Waren beschaffen und verwalten
7Praxisabläufe im Team organisieren
  • Qualitätssicherung 
  • Dienst-, Urlaubs-, Terminplanung 
  • Checklisten
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Prüfungsvorbereitung für die Zwischenprüfung

Das Üben mit Musterprüfungen ermöglicht eine gute Prüfungsvorbereitung. Auf diese Wiese gewöhnt man sich an die Art und Weise der Aufgabenstellung und kann direkt seinen Wissensstand testen. Die meisten Landesärztekammern bieten auf ihren Internetseiten Musterzwischenprüfungen an, die in den vorherigen Jahrgängen genauso als Zwischenprüfung gestellt wurden.

Beispielklausuren zur Überprüfung des eigenen Wissensstands:

Hilfreich für die Vorbereitung der Zwischenprüfung ist die Bildung von Lerngruppen, in denen man sich gegenseitig abfragen und Unklarheiten gemeinsam diskutieren kann. Ebenfalls hilfreich können spezielle Bücher, Apps und Lehrvideos sein. Insbesondere Bücher und Apps liefern häufig gleich Inhalte für die Vorbereitung der später anstehenden Abschlussprüfung mit.

Bewertung der Zwischenprüfung

Meist wird pro korrekt beantworteter Frage ein Punkt vergeben, sodass insgesamt 50 Punkte erreichbar sind. Noten werden nicht vergeben, aber eine Notenzuordnung ist möglich. Über das Ergebnis der Zwischenprüfung werden der Prüfling, Ausbildende sowie die Schule in schriftlicher Form informiert. 

Die Zwischenprüfung gilt als nicht bestanden, wenn vom Prüfling lediglich unter 50 % der erreichbaren Maximalpunktzahl erreicht werden.

Muss eine nicht bestandene Zwischenprüfung wiederholt werden?

Eine nicht bestandene Zwischenprüfung muss nicht wiederholt werden. Die Prüfungsleistung hat allerdings nicht den Anforderungen entsprochen und sollte Anlass dazu sein, gemeinsam mit den Ausbildenden Strategien zu erarbeiten, um die Wissenslücken bis zur Abschlussprüfung zu schließen.

Literatur

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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