Das MFA-Berichtsheft
Das MFA-Berichtsheft ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Ausbildungsnachweis für MFA.
Durch das MFA-Berichtsheft weist der Auszubildende (Azubi) nach, dass in der ausbildenden Praxis alle vorgesehenen Ausbildungsinhalte vermittelt wurden. Im Berichtsheft dokumentieren Azubis ihre in der Praxis und Berufsschule erlernten sowie vertieften Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Es wird vom Auszubildenden selbst geführt.
Weiterführende Inhalte
Warum ist das MFA-Berichtsheft wichtig?
Azubis müssen ihr MFA-Berichtsheft vorlegen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden (Berufsausbildungsgesetz § 3 Abs. 1 Nr. 2.).
§ 7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten schreibt zudem die Führung eines MFA-Berichtshefts vor. Durch das MFA-Berichtsheft sollen sowohl der Auszubildende als auch die Ausbildenden die Inhalte und den Verlauf der MFA-Ausbildung reflektieren können. Alle an der Ausbildung Beteiligten sollen mithilfe des Heftes den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung nachvollziehen können.
Mit der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages ist der Auszubildende zur Führung des Ausbildungsnachweises vertraglich verpflichtet.
Wie ist ein Berichtsheft zu führen?
Das MFA-Berichtsheft muss vom Auszubildenden selbst geführt werden und ist immer ein individuelles Dokument.
Die zu schreibenden Berichte richten sich nach den Inhalten und dem Verlauf der praktischen Ausbildung des jeweiligen Azubis. Somit können die Inhalte des MFA-Berichtshefts nicht einfach von Mitschüler/Innen abgeschrieben werden. Der Ausbildungsnachweis kann sowohl handschriftlich als auch digital geführt werden. Für eine bessere Lesbarkeit empfehlen viele Ärztekammern das Ausfüllen am PC. Wie genau das Berichtsheft zu führen ist, hängt nicht nur vom Ausbildungsbetrieb ab. Auch die Vorgaben der zuständigen Landesärztekammern unterscheiden sich geringfügig. Im Allgemeinen sollen die Aufzeichnungen im MFA-Berichtsheft in einfacher Form geführt werden. Zeitlich sollen die Berichte für die meisten Ärztekammern monatlich verfasst werden. Die Ausbildenden sollen die MFA-Berichtshefte ebenfalls in monatlichen Abständen zur Überprüfung erhalten und unterzeichnen.
Gibt es Ausfüllhilfen für das MFA-Berichtsheft?
Die Landesärztekammern stellen Muster der MFA-Berichtsheftseiten zum Download auf ihren Internetseiten zur Verfügung, die auch verwendet werden sollten. Die Seiten können entweder ausgedruckt oder am Computer bearbeitet und abgespeichert werden. Zusätzlich können auf den Internetseiten der meisten Ärztekammern Hilfen zum Ausfüllen der MFA-Berichtshefte heruntergeladen werden.
Die Ärztekammer Koblenz, z.B. stellt Arbeitshilfen zur Ausfüllung der Berichtshefte zur Verfügung. Auf der Internetseite können die „zusammengefasste Arbeitshilfe Ausbildungsnachweis“ und „Muster zeitliche Gliederung MFA Ausbildungsnachweis“ heruntergeladen werden. Die Ärztekammer Nordrhein hat ebenfalls Hinweise zum Führen des Ausbildungsnachweises zusammengefasst.
Was muss im MFA-Berichtsheft stehen?
MFA müssen im Rahmen ihrer Ausbildung zehn Hauptabschnitte im Berichtsheft thematisieren:
- Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1)
- Gesundheitsschutz und Hygiene (§ 4 Nr. 2)
- Kommunikation (§ 4 Nr. 3)
- Patientenbetreuung und -beratung (§ 4 Nr. 4)
- Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 5)
- Verwaltung und Abrechnung (§ 4 Nr. 6)
- Information und Dokumentation (§ 4 Nr. 7)
- Durchführung von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin (§ 4 Nr. 8)
- Grundlagen der Prävention und Rehabilitation (§ 4 Nr. 9)
- Handeln bei Not- und Zwischenfällen (§ 4 Nr. 10)
Zu jedem der zehn Hauptthemen müssen Auszubildende bis zum Ende ihrer Ausbildung mindestens einen Bericht verfasst haben. Innerhalb eines Berichts können die Azubis allerdings auf mehrere Gliederungspunkte eingehen.
Die Themen in den Hauptabschnitten gliedern sich wiederum in drei Blöcke:
- Block A: Ausbildungsinhalte, die während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln sind (1. bis 36. Ausbildungsmonat)
- Block B: Ausbildungsinhalte, die bis zur Zwischenprüfung zu vermitteln sind (1. bis 18. Ausbildungsmonat)
- Block C: Ausbildungsinhalte, die nach der Zwischenprüfung zu vermitteln sind (19. bis 36. Ausbildungsmonat)
Im betrieblichen Ausbildungsnachweis sind zu jedem Hauptthema die schwerpunktmäßig zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Teils des Berufsbildes präzisiert. Dazu erleichtert eine Aufgabenstellung in Form von Fragen und Aufforderungen die Verfassung des Berichts.
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Hauptabschnitte des MFA-Berichthefts
Der Ausbildungsbetrieb
Gesundheitsschutz und Hygiene
Kommunikation
Patientenbetreuung und -beratung
Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement
Verwaltung und Abrechnung
Information und Dokumentation
Durchführung von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
Handeln bei Not- und Zwischenfällen
Was passiert, wenn in der Ausbildungspraxis nicht alle Themen vermittelt werden?
Wenn nicht alle Inhalte in der ausbildenden Praxis vermittelt werden können, müssen die Auszubildenden in einer anderen Praxis hospitieren.
Im Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur/zum MFA sind die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten detailliert aufgeführt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der eigene Ausbildungsbetrieb nicht alle geforderten Inhalte vermitteln kann. Dennoch müssen alle Inhalte vermittelt werden. Der Ausbildende muss entsprechend alle Gliederungspunkte im MFA-Berichtsheft mit Datum und Unterschrift abgezeichnet haben.
Wenn nicht alle Inhalte in der ausbildenden Praxis vermittelt werden können, müssen die Auszubildenden in einer anderen Praxis hospitieren. Ob der Ausbildende der Ausbildungspraxis- oder Ausbildende der Hospitationspraxis die entsprechenden Berichte durchsieht und abzeichnet, hängt von der zuständigen Landesärztekammer ab.