Medizinprodukte

Medizinprodukte

Medizinprodukte sind Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung, die vom Hersteller für die Anwendung beim Menschen bestimmt sind.

Arzneimittel hingegen wirken pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch. Die bestimmungsgemäße Hauptwirkung bei Medizinprodukten wird primär auf z. B. physikalischem Weg erreicht.

Medizinprodukte sind nach der Definition des Medizinproduktegesetzes (§ 3 MPG) einzeln oder miteinander verbunden verwendete Instrumente, Apparate, Vorrichtungen und Stoffe, die zur Diagnose, Verhütung, Untersuchung, Behandlung und Linderung von Krankheiten beim Menschen angewendet werden.

Dies geschieht nach den Vorschriften des Medizinprodukte-Gesetzes. Neben medizinisch-technischen Geräten sind z. B. auch Hörgeräte, Prothesen und Pflegebetten Medizinprodukte. Medizinprodukte sind äußerlich an der CE-Kennzeichnung erkennbar.

Weitere Informationen

Siehe auch

Arzneimittel
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.