Kontrahierungszwang
Der Kontrahierungszwang bedeutet die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes. Gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang. Dies bedeutet, dass sie verpflichtet sind, alle diejenigen aufzunehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungskraft.
Der Kontrahierungszwang innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet nach heutigem Recht, dass jeder Leistungserbringer für Hilfsmittel, der die von der Krankenkasse geforderten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, Hilfsmittel an gesetzlich Versicherte abgeben und zu Lasten der zuständigen Krankenkasse abrechnen kann.