Kodierung im Gesundheitswesen

Kodierung im Gesundheitswesen

Zum Praxisalltag von Ärztinnen und Ärzten zählt das richtige Kodieren der Erkrankungen von Patienten nach dem ICD-10 Code. Das richtige Kodieren, besonders von komplexen Krankheitsbildern, ist für Ärztinnen und Ärzte sowie MFAs nicht einfach.

Um das Auffinden der richtigen Kodes für die Diagnosen zu erleichtern, gibt es seit Januar 2022 digitale Unterstützung für das korrekte Verschlüsseln von Diagnosen. Das digitale Tool wird in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden und steht Ärzten und Psychotherapeuten direkt beim Kodieren zur Verfügung – ob bei der Abrechnung oder bei der Angabe der Diagnose auf dem Krankenschein.

Kodierhilfe von der KBV

Ärzte sind schon seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen nach dem derzeit gültigen ICD-Schlüssel in deutscher Fassung (ICD-10-GM) zu erfassen.

Das Kodieren wird in den Praxen oftmals als problematisch und zeitaufwändig empfunden. Zur Erleichterung des Kodierens stellt die KBV den Arztpraxen ab 1. Januar 2022 eine Kodierhilfe zur Verfügung, die in die Praxisverwaltungssoftware eingefügt wird.

Diese Kodierhilfe bildet zunächst die Diagnosen Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen des Bluthochdrucks ab.

Das korrekte Kodieren hilft den Praxen zunächst bezüglich der 4 Diagnosekomplexe den konkreten Behandlungsbedarf besser nachzuweisen und damit auch die Beantragung von Praxisbesonderheiten zu erleichtern.

Die 6 Schritte des richtigen Kodierens

1. Schritt

  • diagnostizieren oder
  • therapieren oder
  • Verordnungen/Rezepte ausstellen, kodieren Sie bitte alle behandelten Diagnosen in der Abrechnung.

2. Schritt

Bestimmte Diagnosen erfordern die Angabe von 2 ICD ­Kodierungen (Kreuzstern­ Systematik). Damit werden Krankheitsmanifestationen und Komplikationen beschrieben.

Beispiel:

  • E11.40 + Diabetes Typ 2 mit Nervenkomplikationen, G63.2* diabetische Polyneuropathie.

3. Schritt

Es gibt drei-, vier-, und fünfstellige ICD, wobei die letzte Kodierungsstelle die Diagnose am meisten spezifiziert. Kodieren Sie bitte vollständig. Vermeiden Sie möglichst ICD mit letzter Stelle 9.

Hinweis: Hausärzte müssen nicht endständig kodieren, d. h., sie müssen nur vierstellige Kodierungen verwenden.

PDF mit Tipps zur Kodierung und Abrechnung in der Wundversorgung

Download Kodierhilfe

4. Schritt

Es gibt vier Kennzeichen der Diagnosesicherheit (G, V, A, Z). Bei gesicherten Diagnosen verwenden Sie bitte immer „G“.

Beispiel:

  • E11.74 G Diabetes mellitus, Typ 2: Mit multiplen Komplikationen:

Prüfen Sie bitte bei bestehenden V-Diagnosen bei jedem Patientenkontakt auf ihre Aktualität.

5. Schritt

Das Kennzeichen „Z“ ist nur für symptomlose Zustände zu verwenden, die nicht mehr behandelt werden. Kodieren Sie ICD mit dem Textbaustein „Folgen“, „Folgezustände“ und „Zustand nach“ immer mit „G“.

6. Schritt

Der Schweregrad chronischer Erkrankungen kann sich ändern. Prüfen Sie dies bitte bei jedem Patientenkontakt und passen Sie ggf. die Kodierung an.

Kennzeichen der Diagnosesicherheit

VVerdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose
Z(symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
AAusgeschlossene Diagnose
GGesicherte Diagnose (auch anzugeben, wenn A, V oder Z nicht zutreffen)

Beispielkodierung

Durchblutungsbedingte Ulzerationen werden durch die Differenzierung des bisherigen Vierstellers I87.2 „chronische venöse Insuffizienz“ komplettiert:

  • I87.20 „ohne Ulzeration“
  • I87.21 „mit Ulzeration“

Bei unbekannten Ursachen ist L97 „Ulcus cruris, anderenorts nicht klassifiziert“ anzugeben.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.