IGeL - Was verbirgt sich hinter Individuellen Gesundheitsleistungen?
Die meisten Ärzte und Ärztinnen bieten zusätzlich Leistungen an, die von den Patienten und Patientinnen selbst bezahlt werden müssen. Wie sind diese einzuschätzen? Welche Pflichten sind damit verbunden?
Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?
Dabei handelt es sich um zusätzliche Angebote von Ärzten und Ärztinnen, die aber nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Wer sie in Anspruch nehmen möchte, muss sie daher in der Regel selbst bezahlen.
Wie viele IGeL gibt es?
Die genaue Zahl der IGeL ist nicht bekannt, und es gibt keine vollständige Liste. Denn Ärzte und Ärztinnen können Angebote auch selbst entwickeln, beispielsweise eine Kombination aus verschiedenen Vitamin-Präparaten. Fachleute schätzen, dass es mehrere Hundert Individuelle Gesundheitsleistungen gibt. Auf der unabhängigen Bewertungsplattform IGeL-Monitor sind aktuell zu 61 Leistungen Einschätzungen der Experten und Expertinnen verfügbar.
Warum werden IGeL nicht von der Kasse übernommen?
Dafür gibt es drei unterschiedliche Gründe:
- Bei einigen IGeL sehen gesetzliche Regelungen vor, dass die Krankenkassen sie nicht bezahlen müssen. Ein Beispiel sind Reise-Impfungen für Privatreisen. Einige Krankenkassen zahlen diese zwar freiwillig, sind dazu aber nicht verpflichtet. Denn die Reise und die damit anstehenden Impfungen wären vermeidbar.
- Für andere IGeL gibt es noch keine ausreichenden Studiendaten. Es ist dementsprechend nicht möglich, ihren Nutzen wissenschaftlich zu bewerten.
- In den meisten Fällen haben jedoch zahlreiche Studien stattgefunden, die aber keinen ausreichenden Nutzen nachweisen konnten.
Heißt das, Individuelle Gesundheitsleistungen helfen nicht?
Ganz so einfach ist das nicht. Die Studienlage kann zum Beispiel besagen, dass eine IGeL nicht besser hilft als die Standardtherapie (die von der Kasse getragen wird). Zum Teil spielt auch das Preis-Leistungs-Verhältnis eine Rolle – wenn es günstigere Behandlungen gibt, die genauso gut helfen. Patienten und Patientinnen können IGeL dementsprechend ausprobieren, sollten sich davon aber nicht zu viel versprechen und gut abwägen, ob die Investition Sinn macht.
Welcher Pflicht müssen Ärzte und Ärztinnen nachkommen, die IGeL anbieten?
Wie bei jeder Behandlung müssen sie die Patienten und Patientinnen sorgfältig über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufklären und diese in ein Verhältnis setzen gegenüber dem zu erwartenden Nutzen. Das heißt auch: Sie müssen informiert sein über die Studienlage, damit sie den aktuellen wissenschaftlichen Stand darlegen können.
Der IGeL-Monitor wird seit mehr als zehn Jahren vom Medizinischen Dienst Bund betrieben. Ein Team aus Fachleuten bewertet dafür die aktuelle Studienlage und gibt eine ausführliche Einschätzung ab, wie groß der Nutzen der einzelnen IGeL vermutlich ist – auch im Vergleich zu Kassenleistungen.
Zum IGeL-MonitorWorauf sollten Ärzte und Ärztinnen achten, wenn sie für IGeL werben möchten?
Grundsätzlich ist die Werbung für zusätzliche Angebote erlaubt, wenn die medizinische Versorgung der Patienten und Patientinnen weiter im Vordergrund steht. Plakate oder Informationsbroschüren dürfen demnach ausgelegt werden. Nicht korrekt ist es, wenn beispielsweise die Terminvergabe daran gebunden wird, eine Individuelle Gesundheitsleistung zu buchen.
Siehe auch:
- MFA-Blog: IGeL-Leistungen (Richtig IGeLn, Teil 1)
- MFA-Blog: IGeL-Beratung (Richtig IGeLn, Teil 2)
- Patientenrechtegesetz