Fallbeispiel: Dekubitus Kategorie 4 (operative Behandlung)
Während der intensivmedizinischen Behandlung einer Enzephalitis kam es zu einem Sakraldekubitus der Kategorie 4. Trotz des Druckgeschwürs erfolgte die Entlassung der Patientin in die Häuslichkeit. Wie wurde die Wunde zunächst versorgt und welcher operative Ansatz führte letztlich zur Wundheilung? Das erfahren Sie in unserem bebilderten Fallbeispiel.
Patientin
weiblich, 71 Jahre
Risikofaktoren
Immobilität
Diabetes mellitus
Ja
Lokalisation der Wunde
Os sacrum
Wundart
chronisch
Wundgrund
Granulationsgewebe
Wundumgebung
ohne Befund
Wundrand
unterminiert
Abstrichentnahme
Staphylococcus aureus, Escherichia coli
Anamnese
Diagnose
Therapie
Einschränkungen und Schmerzen erschweren das Leben von Dekubitus-Patienten. Erfahren Sie hier mehr über das Erkrankungsbild und wie Sie Ihren Patienten helfen können.
Zum ArtikelDokumentierter Wundverlauf
Die Patientin hatte eine Enzephalitis und wurde über mehrere Wochen intensivmedizinisch behandelt. In dieser Zeit ist der Dekubitus entstanden. Sie wurde mit dem Dekubitus in die häusliche Versorgung entlassen. Die Versorgung erfolgte täglich. Die Wundreinigung wurde mit einem Antiseptikum durchgeführt. Die Wundfüllung erfolgte mit einer Wundauflage, die mit Kohle und Silber beschichtet war. Die Wundabdeckung erfolgte mit Saugkompressen, die mit einem Haftvlies fixiert wurden.
Herr H. wurde als pflegerischer Fachexperte von den Mitarbeitern des Pflegedienstes gebeten, sich die Versorgungssituation anzuschauen. Zum Zeitpunkt der Begutachtung war die Patientin schon seit mehr als 6 Monaten zu Hause. Der Ehemann war mit der Versorgung trotz Unterstützung durch den Pflegedienst überfordert. Vor dem Krankenhausaufenthalt wurde die Patientin in einer Tagespflege betreut. Aufgrund des Dekubitus wurde die Versicherte nicht aus dem Bett mobilisiert. Mit der gewählten Wundversorgung konnte keine Abheilung der Wunde erzielt werden. Es bestand der Verdacht, dass das Os sacrum frakturiert war. Beim Austasten der Wunde konnte der Knochen getastet und bewegt werden.
In Absprache mit der Hausärztin und dem Ehemann wurde in einer plastischen Chirurgie einer BG Klinik angefragt, ob sie die Patientin zur Operation aufnehmen. Aufgrund der Immobilität und der kognitiven Einschränkung wurde die Aufnahme abgelehnt. Der leitende Oberarzt war der Auffassung, dass ein Dekubitus bei einer bettlägrigen, immobilen Patientin nicht mit einem Schwenklappen verschlossen werden sollte. Die Patientin wurde deshalb in einer anderen Klinik mit einer plastischen Chirurgie vorgestellt. Sie wurde dort erfolgreich operiert.
Der instabile Knochen wurde entfernt. Der Dekubitus wurde mit einer Schwenklappenplastik gedeckt. 10 Wochen nach der Operation war die Patientin so weit mobilisiert, dass sie wieder 2 Tage in der Woche in die Tagespflege gehen konnte.
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Schreiben Sie unsBitte beachten Sie, dass es sich hier um ein konkretes Fallbeispiel handelt, das nur eine mögliche Behandlungsoption darstellt.